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Antwort: Meine Vorstellung

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1 Jahr 4 Monate her #120414

leimarlene

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Heute möchte ich mich aus dem Forum verabschieden und Danke für Eure zahlreichen Beträge.
LG in die nette Rund.
2 Jahre 1 Monat her #120286

leimarlene

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Guten Tag "Heckflossenfreunde",
Heute mal wieder Neuigkeiten von mir. Das Fahrzeug ist verkauft nachdem es von einer Fachwerkstatt durchrepariert wurde.
Vom Motorsimmerring bis Gummipuffer HA sowie alle Dichtungen vom Lenkgetriebe. Wäre sicher schwer zu verkaufen gewesen
mit dem vielen Öl von unten. Aber ich bin froh wenigstens die Kaufsumme erzielt zu haben und geheilt vom Oldtimer.
Gelernt habe ich daraus sich vorab zu informieren und einen Fachmann mitzunehmen. Ich habe noch einig Ersatzteilen
die werde ich mal reinstellen. z.B. Schaltgetriebe ,Beckerradio , Auspuffanlage, Blumenvase u.s.m.
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag noch.
2 Jahre 4 Monate her #120249

schreyhalz

schreyhalzs Avatar

Moin Moin !

Schön , mal wieder etwas zu hören , auch wenn es unerfreulich ist.
Du könntest noch die Aufsichtsbehörde des Verkehrsministeriums des Bundeslandes einschalten , in dem die HU gemacht wurde. Eine HU wird im Auftrag eines Bundeslandes durchgeführt, dazu gibt es genaue Anweisungen und vorgeschriebene Untersuchungen und Mangeleinstufungen.

Die Frage ist nur, ob das etwas nützt, dazu kenne ich das Fzg zu wenig. Auch hast du nicht beantwortet, ob der VA-Körper geschweisst wurde. Nur an solchen Dingen kann man eine schlechte HU nachweisen. Ist das der Fall, solltest du auf jeden Fall das entsprechende Ministerium anrufen, dort trifft man fast immer auf freundliche und aufgeschlossene Mitarbeiter , die natürlich ein Interesse haben , "schwarze Schafe" aus dem Verkehr zu ziehen. Das kostet auch nichts!



mbklassik.de/media/kunena/attachments/43...10707_0801391420.jpg

In der Mitte und an der Querabstützung sieht mir das verdächtig aus!


Das Wertgutachten kann nicht von einer Aufsichtsbehörde angezweifelt werden, da handelt es sich um keine staatliche Untersuchung, das ist reines Zivilrecht. Hier kann man nur gerichtlich vorgehen, was aber nur denkbar ist , wenn der Zustand im Gutachten mit einer falschen Zustandsnote beurteilt wurde und der Kaufpreis der falschen Zustandsnote entsprach. In dem Falle wäre die Zustandsnote eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.

MfG Volker
2 Jahre 4 Monate her #120248

leimarlene

leimarlenes Avatar

Heute mal wieder ein Lebenszeichen von mir und dem Rechtsstreit.
Es ist also noch schlechter für mich ausgegangen wie Volker es schon angedeutet hat.
Die Nachschau des Vorgesetzten von der GTÜ hat alles abgeschmettert u. seinen Kollegen in keinen Punkt
versagen bekundet. Es hätte auch alles bei meinen 362 km erst auftreten können. Da der Verkäufer auf der
Rechnung der HU aufgeführt ist gehe ich davon aus das dieser auch in Kenntnis gesetzt wurde.
Auf Grund dieser Stellungnahme habe ich den Rechtsstreit beendet, da ich jetzt schlechte Karten habe eine
arglistige Täuschung nachzuweisen.

Grüße in die Runde
Frank
2 Jahre 8 Monate her #120168

leimarlene

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Vielen Dank Volker,
bei der GTÜ gehen Beschwerden alle über Stuttgart , ich hatte mit meine ersten Schreiben z.Hd. Herr R.
geschrieben, der RA musste zur Kenntnis nehmen das sich hier eine extra Abteilung einschaltet.
Ich bewege das Fahrzeug nicht mehr, es ist ja nicht verkehrssicher ist und will es auch nicht mehr haben.
Es muß noch geklärt werden was mit den vielen Ersatzteilen wird, die habe ich im Paketpreis für 2.5 mit gekauft.
Einen Keilriemen, Scheibenwischerkraftübertragung u. einen Massefehler im re. Rücklicht habe ich selbst behoben.
Die HU habe ich auch übernommen, mal abwarten wie sich der Verkäufer verhält.
LG Frank
2 Jahre 8 Monate her #120167

schreyhalz

schreyhalzs Avatar

Moin Moin !

Die Frage ist , wer vom GTÜ das Fzg sehen möchte. Beim GTÜ sind fast ausschliesslich selbstständige Ing-Büros tätig. D.h. , wenn sich der damalige Prüfer oder jemand aus seinem Büro der Sache annehmen möchte , brauchst du gar nicht erst hinfahren. Es müsste schon jemand von der Qualitätssicherung sein , da gibt es mit Sicherheit Regionalleiter.
Aber fahre da nicht alleine hin , sondern mit jemanden , der das Fzg und seine Schwachstellen kennt! Denk auch an die VA (geschweisst ?? ).
Beauftrage keinen eigenen Sachverständigen , das ist vollkommen sinnlos und kostet nur dein Geld. Das wird dir aber auch ein RA erklären. Sollte es zu einem Prozess kommen , dann wird das Gericht selber einen Sachverständigen anfordern !

MfG Volker
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