Moin Moin !
Schön , mal wieder etwas zu hören , auch wenn es unerfreulich ist.
Du könntest noch die Aufsichtsbehörde des Verkehrsministeriums des Bundeslandes einschalten , in dem die HU gemacht wurde. Eine HU wird im Auftrag eines Bundeslandes durchgeführt, dazu gibt es genaue Anweisungen und vorgeschriebene Untersuchungen und Mangeleinstufungen.
Die Frage ist nur, ob das etwas nützt, dazu kenne ich das Fzg zu wenig. Auch hast du nicht beantwortet, ob der VA-Körper geschweisst wurde. Nur an solchen Dingen kann man eine schlechte HU nachweisen. Ist das der Fall, solltest du auf jeden Fall das entsprechende Ministerium anrufen, dort trifft man fast immer auf freundliche und aufgeschlossene Mitarbeiter , die natürlich ein Interesse haben , "schwarze Schafe" aus dem Verkehr zu ziehen. Das kostet auch nichts!
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In der Mitte und an der Querabstützung sieht mir das verdächtig aus!
Das Wertgutachten kann nicht von einer Aufsichtsbehörde angezweifelt werden, da handelt es sich um keine staatliche Untersuchung, das ist reines Zivilrecht. Hier kann man nur gerichtlich vorgehen, was aber nur denkbar ist , wenn der Zustand im Gutachten mit einer falschen Zustandsnote beurteilt wurde und der Kaufpreis der falschen Zustandsnote entsprach. In dem Falle wäre die Zustandsnote eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.
MfG Volker