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THEMA: Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining

noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining 21 Jahre 4 Monate her #32037

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D am 15. Mai 2003 20:46:51:

Hallo!
Nachdem ja nun kürzlich die Frage aufgeworfen wurde "was ist eine ordnungsgemäße Zulassung", habe ich heute beim ADAC angefragt, was sie denn von roten 07ern und Kurzzeitzulassungen halten würden.
Antwort war: "gar kein Problem, das ist völlig in Ordnung, damit dürfen Sie ja auch auf der Straße fahren. Es geht uns nur darum, daß niemand ein abgemeldetes Fahrzeug auf einen Anhänger stellt und hierherschleppt."

Und als Begründung hierfür wurde (für mich durchaus nachvollziehbar) eine entsprechende Auflage der Versicherung angeführt.


@Dirk: deinem W116 steht nun nichts mehr entgegen!


Schönen Gruß und bis bald,

Robert




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining 21 Jahre 4 Monate her #32045

  • Dirk
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Geschrieben von Dirk am 15. Mai 2003 23:23:04:
Als Antwort auf: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining geschrieben von Robert_D am 15. Mai 2003 20:46:51:

Danke Robert für's Nachfragen,
der ADAC schützt sich damit vermutlich von grob fahrlässigem Unfug, denn wenn ein normaler Schaden an einem Teilnehmerfahrzeug oder an fremdem Eigentum bei dem Training eintreten sollte, bleiben die Teilnehmer eh auf den Kosten sitzen, weil eine normale Oldie-Versicherung diese Art der Nutzung ausschließt. Dessen sind wir uns ja bewusst. :-)
Gruss

Dirk




Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining 21 Jahre 4 Monate her #32047

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Geschrieben von AB am 16. Mai 2003 08:34:15:
Als Antwort auf: Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining geschrieben von Dirk am 15. Mai 2003 23:23:04:

hi Dirk, da wil ich doch gleich mal nachlesen, was in meinen Versicherungsbedingungen steht. Nun gut Fahrsicherheitstraining ist keine ganz normal ebenutzung, aber so außergewöhnlich hoffentlich auch nicht. Schon klar, daß die Versicherungen dann nachher nicht wollen...

:-)

Gruß Andreas




stimmt nicht immer ! 21 Jahre 4 Monate her #32055

  • Roman
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Geschrieben von Roman (280) am 16. Mai 2003 11:29:51:
Als Antwort auf: Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining geschrieben von AB am 16. Mai 2003 08:34:15:

Ich hatte vor meiner ersten Meldung bei OCC angefragt, Sicherheitstraining ist bei denen zumindest mit abgedeckt - nur kein Renntraining auf abgesperrten Rennstrecken !
Bringt mir nur nix, weil ich an dem veränderten Termin einen Freund verheirate...


Gruß
Roman




Zitat aus meiner Versicherung 21 Jahre 4 Monate her #32063

  • Robert_D
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Geschrieben von Robert_D am 16. Mai 2003 16:10:11:
Als Antwort auf: Re: noch ein kurzer Kommentar zum Fahrsicherheitstraining geschrieben von Dirk am 15. Mai 2003 23:23:04:

Hallo Dirk!
Also ich weiß nicht was Du für ne merkwürdige Versicherung hast (schließt die auch Unfälle bei Vollmond aus oder haftet sie evtl. nicht für Zwischenfälle im Saarland?), aber meine macht da keine Probleme. (Ist übrigens auch über den ADAC versichert, mein Auto)
In meiner Police steht ausdrücklich drin:
"Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

[...]

b.) wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.

[...]"
Die anderen Ausschlußgründe hab ich weggelassen, weil diese nun GAR NICHTS mit dem Thema zu tun haben, und dieser Passus hier paßt noch "am ehesten".
Aber beim FST kommt es NICHT auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an, und "behördlich genehmigt" sind diese Fahrübungen dort sicherlich auch. (Sonst würden sich die Veranstalter nämlich strafbar machen...)
Also keine Probleme für mich! :-)


Schönen Gruß und bis bald,

Robert




Wer ist eigentlich 'General Failure', und warum liest er meine Festplatte?

Und mit genau dem Passus... 21 Jahre 4 Monate her #32065

  • Eberhard
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Geschrieben von Eberhard Weilke am 16. Mai 2003 17:25:00:
Als Antwort auf: Zitat aus meiner Versicherung geschrieben von Robert_D am 16. Mai 2003 16:10:11:

...kann die Versicherung dann gegen den Eigentümer in Regress gehen, wenn er nachts vor der Disko an einem Strassenrennen teilgenommen hat. Geschieht zwar im öffentlichen Verkehrsraum, ist aber nicht behördlich genehmigt.
Gruß

Eberhard




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