Moin Moin !
In meiner Ausgabe , Stand Juni 95, gibt es den Absatz 3 auch noch nicht. Hätte ich nicht gedacht!
In den Übergangsvorschriften (§ 72) der aktuellen StVZO steht dazu:
Uninteressant , diese StVZO gilt nicht für dein Fzg. Steht gleich am Anfang der StVZO im §72. Für dich gilt die Fassung , wie sie bis zum April 2012 galt. Da wird allerdings das gleiche drinstehen ! Da aber definitiv noch Juni 95 die Waschanlage nicht erwähnt wird, brauchst du tatsächlich rechtlich gesehen keine.
Dummerweise ist die aber höchst sinnvoll!
Der originale Wasserbehälter ist ein flacher Kunststoffsack/behälter , der an eine entsprechende Halterung am Batteriehalterungsrahmen eingehängt wird.
de.wikipedia.org/wiki/Datei:W110_M121_Motor.JPG
MfG Volker