Geschrieben von andreas 1 am 25. August 2004 20:21:15:
Zum Glück bis jetzt nicht,denn bei der verrückten Rechtsverdreherei
in Deutschland siehts finster aus:
"Nicht immer haften Eltern für das,
was ihre Sprösslinge anstellen.
In zwei Instanzen haben Münchner Gerichte jetzt die Klage eines Autobesitzers
abgewiesen, dessen Auto von einem Achtjährigen zerkratzt worden war.
Der Bub war kurz nach der Tat vom Wageninhaber gestellt worden.
Dieser wollte vom Vater des Kratzers den Schaden,
rund 3000 Euro, beglichen haben.
Die Eltern boten an, den Betrag in Raten abzustottern,
was der Wageninhaber ablehnte und die Summe einklagte.
Die Richter entschieden:
Die Eltern müssen GAR NICHTS zahlen,
weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Das Schuldanerkenntnis des Vaters sei unwirksam,
da der Bub nicht strafmündig ist."