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Geschrieben von Thorsten MTK am 06. September 2004 16:13:21:
Als Antwort auf: TÜV......... geschrieben von Henning123 am 06. September 2004 14:57:57:
Hallo,
mein 63er 220 SE Cabrio hat ebenfalls keine WBA und da hat der TÜV nicht gemeckert. Ich meine mich zu erinnern, daß die WBA erst ab 1969 Pflicht ist. Aber vielleicht wissen andere das besser.
Gruß,
Geschrieben von Henning123 am 06. September 2004 17:48:20:
Als Antwort auf: Warnblinkanlage geschrieben von Thorsten MTK am 06. September 2004 16:13:21:
Da hast´Du Glück gehabt, denn leider ist die Wba tatsächlich Pflicht....
Geschrieben von hermann am 06. September 2004 19:11:42:
Als Antwort auf: Re: TÜV......... geschrieben von Henning123 am 06. September 2004 15:22:04:
Die Trommelbremse hinten kann nachgestellt werden a) an der Exenterscheibe .Diese ist von außen an der Bremsträgerplatte zugänglich.Sie verstellt die Bremsbacken an die Trommel zu od. weg.
b)an der Flügelmutter im Bodentunnel für die Bremsseilweiche .
Geschrieben von Jan D. am 06. September 2004 19:47:21:
Als Antwort auf: Re: Handbremse geschrieben von hermann am 06. September 2004 19:11:42:
Hallo Henning,
es lohnt sich die Sache mit der Handbremse einmal genauer anzusehen. Nicht selten ist eine mangelnde Bremswirkung hinten, auf verölte Bremsen zurückzuführen, deren Ursache wiederum eine undichte Hinterachse sein kann.
Viele Grüße,
Jan
Geschrieben von 300SE 2,8 am 06. September 2004 20:31:38:
Als Antwort auf: Warnblinkanlage geschrieben von Thorsten MTK am 06. September 2004 16:13:21:
Für die Warnblinkanlage wurde die generelle Nachrüstpflicht eingeführt für alle in D zugelassenen Autos (Gesetz trat am 1.4.1970 in Kraft) Außnahme gibts nur für die Glasfarbe, bei fzg. mit EZ vor 1.4.1970 darf das Glas hinten rot sein.
Nette Grüße Stefan