Geschrieben von Robert_D
am 16. September 2004 12:21:05:
Als Antwort auf: Re: Infos zum Unthema Reifen//Robert D geschrieben von Tomster am 16. September 2004 09:35:48:
Hallo Tom,
stimmt, das geht - manchmal ...
Beim 280S W108 geht es, der läuft laut Zulassung 180 km/h.
Auf dieses Tempo rechnet der TÜV dann nochmal einen Sicherheitszuschlag drauf:
hier zitiere ich der Einfachheit halber aus meiner Reifenkunde
Dieser Berechnung für diesen Toleranzwert lautet wie folgt:
V = V-Fz.-Brief + 6,5 km/h + 0,01*V-Fz.-Brief
"V" ist in diesem Fall das "Endziel", nämlich die Grundlage für den einzutragenden speedindex, und "V-Fz-Brief" ist die Höchstgeschwindigkeit laut Zulassung, also die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
Am Beispiel meines 280S (lt. Zulassung Höchstgeschwindigkeit 180km/h) bedeutet das:
V = 180km/h + 6,5 km/h + (0,01*180 km/h) = 188,3 km/h ==>
Die Bereifung muß also für 188,3 km/h ausgelegt sein.
Dieser Wert ist natürlich in keiner Tabelle zu finden, daher zählt dann stets der nächsthöhere Tabellenwert - in meinem Fall halt die 190km/h, also Geschwindigkeitsindex "T".
Also, beim 280S geht es, aber bei Autos mit mehr als 180 km/h laut Papieren wird es schwierig.
In letzter Zeit habe ich gelegentlich gehört, daß der TÜV wohl auch bei etwas schnelleren Fahrzeugen noch das "T" eingetragen haben soll, aber das ist halt so nicht ganz korrekt. (was den Fahrzeugbesitzer erst einmal nicht weiter stören sollte, falls er eine solche Eintragung ergattern konnte! Eingetragen ist eingetragen ...)
Also, "Versuch macht kluch" oder so ähnlich - kannst ja mal in ner ruhigen Minute deinen Ingenieur dort ganz freundlich drauf ansprechen.
Ein Anrecht auf entsprechende Änderung hast du allerdings nicht - wenn er "njet" sagt, hast du Pech gehabt.
Allenfalls beim 280S kannst du auf eine entsprechende Eintragung BESTEHEN, aber selbst hier wäre der Gang zu einer anderen Prüfstelle der leichtere Weg.
Schönen Gruß,
Robert