Geschrieben von Pagodefahrer Thomas
am 10. März 2005 17:55:51:
schon gehoert????
Die deutschen Zulassungsbehörden stellen ab dem 1.10.2005 nur noch eine „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)“ und eine „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ aus. Sie haben etwas andere Einträge als die bisherigen Dokumente, deren Namen in Klammern weiter leben. Mit dieser Neuregelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Kern der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist, setzt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) eine EU-Richtlinie um. Außerdem sollen Schein und Brief fälschungssicherer werden.
Die vor dem 1.10.05 ausgestellten Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe nach altem Muster bleiben so lange gültig, bis eines der beiden Dokumente umgetauscht werden muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man seinen Fahrzeugbrief verloren hat oder ein zuvor stillgelegtes Fahrzeug wieder in den Verkehr bringen möchte.
Wichtig für Fahrschüler, die oft als erstes Auto einen Gebrauchten kaufen: In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind außer der Gesamtzahl der Vorbesitzer nur noch die beiden letzten namentlich vermerkt.
gruss thomas