Geschrieben von Dr. Benz
am 05. August 2005 21:51:26:
Als Antwort auf: weiss Pleff was dazu..? (o.T.) geschrieben von Dr. Benz am 05. August 2005 21:21:35:
Hallo Zusammen,
ich frage jedes Mal, wenn ich beim TÜV bin nach,
wie es denn um die Eintragung von Gasanlagen steht.
Das letzte Mal war die Krönung:
zuerst die generelle Ablehnung...auf Nachfrage..dass die Anlage 1981 eingebaut
wurde, war die Eintragung kein Problem...weil >20 Jahre drin.
..soso...
2.Nachfrage würden sie mit einer 25Jahre alten (originalen) Gasanlage fahren..?
..Na ja..
Interesanterwiese auf die 3.Nachfrage..
wie es mit der Eintragung eines Kats ist...kein Problem...
"Abgas Verbesserung" so steht´s in den "Oldtimer-Richtlinien"
..und (´staun´) dann wird auch eine Gasanlage eingetragen...
Auf die 4. Nachfrage...
dann muss aber eine geregelte Gasanlage rein, sonst wäre der Kat sinnlos..?!
..mmh...eigentlich ja...
Aber dann ist der ganze "Kram" nicht mehr "zeitgenössig"..oder..?
..Nun ja...
5. Nachfrage (so unter Akademikern)
Kann es sein, dass das Ganze eine "Verarschung" ist..?
(keine Antwort)
=====
Vielleicht sollte man die (tollen) Oldtimer-Richtlinien als
Grundlage heranziehen...
Demnach ist sämtlicher "zeitgenössischer Krempel" erlaubt, wenn damals
für das besagte Modell lieferbar.
Ich glaube, dass die Fa. Tartarini, Vialle usw. alle bestätigen können,
dass damals (ab 1968) Gasanlagen für die Mercedes-Modelle lieferbar waren
und reihenweise (hier im Rheinland) eingebaut und gefahren wurden.
Ich weiss auch nicht wo das o.g. Problem liegt..?
Vielleicht sollte man dies beim TÜV-Rheinland (hier in Köln) klären,
denn hier scheint es eine Verordnung "von oben" gegeben zu haben...
..wir sehen uns am 27.8....
Jrüsse Stefan