Geschrieben von Flossenpfleger am 21. Dezember 2005 20:32:30:
Als Antwort auf: MVC-actueles : geschrieben von Paul am 21. Dezember 2005 00:43:07:
Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben worden sind.
Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben sollen nicht gemacht werden.
Ist das jetzt die aktuell gültige Vorgehensweise, oder gilt die jetzt erst ab Januar oder wie oder was ?
Bei der Eintragung von meiner Gasanlage in die FLosse, hat sich der Prüfer nur kurz vom odnungsgemäßen Zustand der Konstruktion und Funktion der Anlage überzeugt und gut war.
Er hatte überhaubt keine Bedenken hinsichtlich der Kombination Gas und H Kennzeichen, hat sogar betont, dass jetzt "noch sauberer" hinsichtlich der Abgase gefahren werden kann.
Aber wichtig ist, ich habe die Anlage in den Papieren stehen, und was da erstmal drinsteht geht (hoffe ich zumindest) auch nicht so schnell wieder raus.
Vielleicht noch schnell dieses Jahr einen Termin bezüglich der Eintragung vereinbaren ?
Verwunderten Gruß vom Flossenpfleger