Geschrieben von Bernhard am 23. Februar 2006 22:06:07:
Als Antwort auf: Re: hab ich auch.... geschrieben von cbrandtner am 23. Februar 2006 10:19:52:
hab ich auch .... einen 280SE 4,5 aus dem Amiland...oder die Story wie der TÜV einen zum Wahnsinn treibt
Der Sammler von dem ich den Wagen gekauft habe , hatte H-Gutachten
und §21 in München beim TÜV bereits gemacht.
Bei der Zulassung letzte Woche wurde bemerkt ,dass kein kleines
Nummernschild im Gutachten eingetragen ist -> Zuteilung eines hintern riesigen VW Käfer Kennzeichens -> viel zu gross für die 280iger Amerikaversion.
Dafür war eingetragen eine Zulassung von 6 Personen bei Lenkradschaltung ( mein Wagen hat nebenbei bemerkt eine Mittelkonsolenautomatik ) und Reifen und Räder 205/65 R15 V auf 7x15 Zoll Felge + 195/70R14V auf 6x14Zoll Felge + 7,35/185 V14.
Sealed beam Scheinwerfer waren beim Prüfer akzeptiert, nicht schriftlich bemängelt ( aber auch nicht ins Gutachten per Ausnahmegenehmigung eingetragen )ebenso wie die roten Blinker ; die Seitenlichter /Blinker und die vorderen gelben Blinklichter statt Nebelscheinwerfer .
Ich also zum TÜV München um das kleine rechteckigen Nummernschild
eintragen zu lassen. Hier wurde nach Fahrzeugansicht und messungen des Platzangebots jetzt nicht ein kleines rechteckiges Nummernschild genehmigt und eingetragen , sondern ein verkleinertes längliches ( sieht mehr als besch.... aus ).
Dann wurde bemerkt dass im Ursprungsgutachten ( da gleiche Prüfstelle )eigentlich nichts eingetragen war und jetzt lief der Gutachter vom TÜV
" zu Hochform " auf:
In einer neuen Gutachtenprozedur welche jetzt stattfand wurden bemängelt :
1. Sealed beam Scheinwerfer unzulässig -> Umrüstung auf EG Lampen
2 Blinker hinten rot unzulässig ( wurde aber als Ausnahme genehmigt
und eingetragen )
3. Seitenleuchten hinten rot unzulässig ( müssen auf gelb umgerüstet werden oder Deaktivierung )
4. Seitenleuchten vorne gelb ( wurde als Ausnahme eingetragen )
5. Blinker vorne neben Kühler in Kombination Standlicht gelb unzulässig -> Deaktivierung
6. Aufgrund von Punkt 5 fehlen Standlicht und Blinker
Last but not Least wurde das neue Gutachten zu Betriebserlaubnis
noch verändert bei den Punkten Höchstgeschwindigkeit erst 200Km/h
jetzt 210km/h ; Hubraum erst 4520 cb jetzt 4489 cb; und KW erst 143 bei
5800 upm jetzt 160KW bei 5000 upm. Daneben Wegfall aller og.
deutschen Reifengrössen und neu nur noch eine Zusatzgrösse 185/80R14 V auf 6x14Zoll.
aaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh schrei.......ich wollte nur ein kleines rechteckiges Nummernschild eintragen lassen ...
Ich denke dieses neue Gutachten werde ich einfach nicht verwenden und
meine KFZ Papiere ( die ja von der Zualsssung bereits hatte ) daher
auch nicht aktualisieren ,dafür versuchen irgendwann in einem anderen Bundesland nochmals bei einer TÜVPrüfstelle vorfahren und versuchen nur die kleinen Nummernschilder und die roten Blinker eintragen lassen.
Im Forum habe ich gelesen TÜV Mannheim sei da ganz gut. Wenn
jemand etwas anders weiss , bin fuer jeden Tip dankbar.
" immer locker bleiben "