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Re: ohne mich in die streitereien einzumischen... 19 Jahre 9 Monate her #73755

  • HG
  • HGs Avatar
Geschrieben von HG am 01. Juni 2006 22:47:24:
Als Antwort auf: ohne mich in die streitereien einzumischen... geschrieben von dieselflo am 01. Juni 2006 22:28:35:

Hi
Klar hast du recht. Aber,
1. Eine materielle Prüfung hat immer einen Hauch von Subjektivität. Außerdem kommt es da zwangsweise zu einer Güterabwägung und da wir die körperliche Unversehrtheit immer siegen gegen Kultur und Mobilität. (Damit will ich nicht sagen, daß diese Gutachten zur Krebserregung von Partikeln richtig sind. Hier wäre für mich ein guter Ansatz...) Somit ist, so fürchte ich an dem Gesetz nicht so whnsinnig viel zu rütteln. Ein weiteres Problem ist hier, dass einiges hier aus Brüssel kommt und unser Verfassungsgericht hier nicht mehr die alleinige Kompetenz hat und das Gesetz so umgesetzt werden mußte. (Hier liegt ein grundsätzliches Problem...)
2. Ist dann die Frage auf was sich dies Verordnung bezieht. Wenn sie eine reine Umsetzung der oberen Geschichte ist, ist das überprüfen dieser herrlich sinnlos, weil da kommt sofort eine berichtigte neue, an der dann nichts mehr zu rütteln ist, die aber die gleiche folgen haben dürfte, zumindest für uns Altlastfahrer.
Mich würde mal der genaue Gesetzestext interessieren und die VO. Dann könnte ich mir ein differenzierteres Bild davon machen. Ich muß nämlich ehrlich sagen, dass bisher nur zweit und dritt Artikel kenne. Also falls jemand die Sachen hat oder einen Link, her damit.
Grüße

HG




Langsam nervt das..... 19 Jahre 9 Monate her #73760

  • TWG
  • TWGs Avatar
Geschrieben von TWG am 02. Juni 2006 01:29:02:
Als Antwort auf: Nochmal Feinstaub und Rußpartikelfilter - es gibt Neuigkeiten... geschrieben von Maxe am 01. Juni 2006 15:17:47:

.... in fast allen MB-Foren immer wieder Kulturgut Mobilität!!!

Das Fahrverbot betrifft doch nur Dieselfahrer, und wie ihr schon festgestellt habt, 0,2% aller in Deutschland zugelassenen Autos sind Oldtimer, was glaubt ihr denn, wieviele davon Dieselfahrer sind?

Uns Benzinverschwender mit den großvolumigen V8 betrifft das einfach nicht!

Und wenn du dann noch unverschämt wirst, (siehe Antwort Michael B.), dann bist du einfach gar nicht mehr ernstzunehmen!!!!
Gruß aus Düsseldorf
Thomas (mit kleinem V6 280SEL w116, V8 450SEL w116, V8 560SEC w126, Gesammtfahrleistung max. 5kkm/Jahr, und Smart CDI mit Rußpartikelfilter, als Alltagsauto, comming soon! Momentan muß noch ein Smart Benziner herhalten!)
p.s.

Ob 07er oder H-Kennzeichen, beide sind eigentlich nicht dafür gedacht, ein altes Auto kostengünstig als Alltagsauto zu fahren!!! Und wenn ich denn einen alten Diesel hätte, und es gibt ein Fahrverbot in Innenstädten, dann nehm ich halt mein Alltagsauto, und fahr mit meinem Oldie am Wochenende ins unverfeinstaubte Umland!!!




Nicht nur Diesel, da irrst du dich ! 19 Jahre 9 Monate her #73762

  • Maxe
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  • Dank erhalten: 10
Geschrieben von Maxe am 02. Juni 2006 07:58:51:
Als Antwort auf: Langsam nervt das..... geschrieben von TWG am 02. Juni 2006 01:29:02:

Weißt du was, mich nervt das auch. Ich kann das Wort Feinstaub nicht mehr hören.
ABER
Du hast nicht richtig mitgelesen!
Es betrifft nicht nur Diesel, sondern auch alle Automobile ohne Kat und mit Euro Norm Kat 1. Aber auch nur im ersten Schritt
Da ich nicht weiß, wo du wohnst, hier die bekannt gewordenen Luftreinhaltepläne des Umweltbundesamtes.

www.env-it.de/luftdaten/download/public/...lteplaene/uballl.htm
Ich zitiere jetzt aus einem Brief eines Dortmunder Politikers
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Frage. Ich selber bin

seit einiger Zeit Mitglied in der FDP. Folgendes Schreiben habe ich an den

Dortmunder Bundestagsabgeordneten geschickt mit der Bitte um Stellungnahme.

Weiterhin bin ich gerade dabei, alle mir bekannten Oldtimerclubs und

Stammtische per Mail auf das Problem hinzuweisen. Wenn das Szenario, was Sie

mir geschrieben haben, Wirklichkeit wird, läutet die Politik damit eine Form

der Beschneidung von Bürgerrechten ein, wie sie in der ehemaligen DDR üblich

war. Daher gilt es hier eigentlich viel mehr zu verteidigen, als das Recht,

mit alten Autos fahren zu dürfen. Es geht hier um die Verteidigung

demokratischer Bürgerrechte. Sollte es wirklich so kommen, dass bis 2010 die

Euro-4-Norm Zwangsvoraussetzung wird, so sind neben den Old- und

Youngtimerbesitzern alle Fahrer von Autos betroffen, die vor 1997/98 gebaut

wurden. Damit erhält das Ganze eine Dimension, die gegen Grundsätze der

Verfassung verstößt.

Zitat-Ende


Meine patzige antwort Michael gegenüber war nicht OK, da hast du Recht.

Mich nerven hat unqualifizierte Äußerungen von selbsternannten Überschraubern die sich Guru-mäßig beweihräuchern lassen. Normal sollte jeder klar denkende Mensch, eine Luftfederung begreifen. Bei Hydraulik und Pneumatik passiert im Grunde das gleiche wie in einer Wasser oder Stromleitung. Bei dem einen sind es Ventile, dei dem anderen sind es Schalter. Bei dem einer Sache fließt Strom durch eine Leitung, bei der anderen Öl und bei der dritten Luft. Bleiben nur noch die Ventile. OK, das sind Filigrane dinge darin. Ja und. Wenn ich eine Bremse an einer Flosse mache, muss ich auch aufpassen und darf nichts vergessen. Beispiel überholen von Radbremszylindern oder Bremszangen. Da sind Kolben, Dichtugen und Federn darin. Was anderes ist in den Ventilen der Luftfederung auch nicht. Das ist Mechanik/Pneumatik auf dem Stand von 1959 !

Es wird Angst propagiert, wo überhaupt keinen Grund zu vorliegt. Es werden Überschrauber hochgehalten, die lediglich das Prinzip verstanden, eine Fühlerlehre, Bremsleitungen und Bördelgerät besitzen und ein paar Kolben und Dichtungen in Reserve haben. Das ist kein Hexenwerk und auch keine Elektronik in der keiner (zumindest ich) versteht, woher ein bischen Silber, Teer und Lötmittel sich Daten merken können.
Gruß Maxe






Re: Langsam nervt das..... 19 Jahre 9 Monate her #73763

  • CS_280
  • CS_280s Avatar
Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 02. Juni 2006 08:12:56:
Als Antwort auf: Langsam nervt das..... geschrieben von TWG am 02. Juni 2006 01:29:02:

Thomas,
das Fahrverbot wird nicht nur Dieselfahrzeuge betreffen, sondern auch Benziner. Und nervig finde ich nicht die Bemühungen von "Kulturgut Mobilität" - im Gegenteil -, sondern die uns allen drohenden Fahrverbote, die jeder sachlichen Grundlage entbehren. Deswegen finde ich es gut, wenn hier jemand die Initiative ergreift, statt hinterher rumzujammern, und würde es begrüßen, wenn möglichst viele Betroffene sich ebenfalls engagieren würden.
Gruß, Christoph
P.S.:

Was 07- und H-Kennzeichen betrifft, hast Du nur teilweise Recht: 07-Kennzeichen dürfen in der Tat nur für Probe- und Überführungsfahrten sowie für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen verwendet werden. H-Kennzeichen unterliegen demgegenüber keinerlei Nutzungsbeschränkungen, ein täglicher Gebrauch der Fahrzeuge ist unbedenklich; ich habe auch noch nicht gehört, daß der Gesetzesbegründung irgendwelche anderlautenden Motive zu entnehmen sind.





Re: ohne mich in die streitereien einzumischen... 19 Jahre 9 Monate her #73768

  • dieselflo
  • dieselflos Avatar
Geschrieben von dieselflo am 02. Juni 2006 09:50:49:
Als Antwort auf: Re: ohne mich in die streitereien einzumischen... geschrieben von HG am 01. Juni 2006 22:47:24:



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1. Eine materielle Prüfung hat immer einen Hauch von Subjektivität. Außerdem kommt es da zwangsweise zu einer Güterabwägung und da wir die körperliche Unversehrtheit immer siegen gegen Kultur und Mobilität. (Damit will ich nicht sagen, daß diese Gutachten zur Krebserregung von Partikeln richtig sind. Hier wäre für mich ein guter Ansatz...) Somit ist, so fürchte ich an dem Gesetz nicht so whnsinnig viel zu rütteln. Ein weiteres Problem ist hier, dass einiges hier aus Brüssel kommt und unser Verfassungsgericht hier nicht mehr die alleinige Kompetenz hat und das Gesetz so umgesetzt werden mußte. (Hier liegt ein grundsätzliches Problem...)"
zur güterabwägung kommt es erst auf der ebene der angemessenheit. und bei lichte besehen geht sind nicht die begriffe kultur und mobilität als einheit gegen die körperliche unversehrtheit abzuwägen - es geht um art. 14. gg. es geht schließlich nicht (nur) um uns paar oldtimerfahrer; da wird in der tat kaum ein verwaltungsgericht bedenken haben. es geht um rentner mit 20 jahre alten golfs oder pendler mit 12 jahre alten corollas. und das sind nichtnur eine handvoll...
zunächst ist ja überhaupt die geeignetheit der maßnahmen zu prüfen - hier werden dann auch die richtigkeit der gutachten eine rolle spielen, obgleich man bei der überprüfung von sachverständigengutachten in der regel auf granit beisst. worum es hauptsächlich geht, ist die erforderlichkeit, den begriff muss ich dir ja nicht erklären;-)
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2. Ist dann die Frage auf was sich dies Verordnung bezieht. Wenn sie eine reine Umsetzung der oberen Geschichte ist, ist das überprüfen dieser herrlich sinnlos, weil da kommt sofort eine berichtigte neue, an der dann nichts mehr zu rütteln ist, die aber die gleiche folgen haben dürfte, zumindest für uns Altlastfahrer."
nein. es geht um eine bundesverordnung nach art. 80 gg, die legt aber nur die kennzeichnung der fahrzeuge nach schadstoffgruppen mit hilfe von plaketten fest. gegen diese verordnung vorzugehen ist wenig sinnvoll, denn sie allein belastet nicht.

die verordnung legt den grundstein für die regierungspräsidien, die verpflichtet (!) sind, aktionspläne zur luftreinhaltung vorzulegen. um ihnen selektive fahrverbote zu ermöglichen, braucht es die bundeseinheitliche kennzeichnung.

vorzugehen sein wird daher gegen die jeweilige kommune, die das belastende fahrverbot festsetzt.

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Mich würde mal der genaue Gesetzestext interessieren und die VO. Dann könnte ich mir ein differenzierteres Bild davon machen. Ich muß nämlich ehrlich sagen, dass bisher nur zweit und dritt Artikel kenne. Also falls jemand die Sachen hat oder einen Link, her damit."
auf www.bundesrat.de findet sich die ganze materialschlacht, zusammengefasst auch irgendwo im w123-forum.
gruß dieselflo






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