Geschrieben von Flossenpfleger am 27. November 2006 17:44:16:
Als Antwort auf: Gelbe Scheinwerfereinsätze - wo gibts die? geschrieben von Coup am 27. November 2006 13:56:47:
... Hallo Coup,
Im Bundesdeutschen Gesetzdschungel gibt es eine kleine aber blöde Vorschrift, die Dir das Fahren mit gelbem Abblendlicht verbietet :
Es gilt: vorne weiß, hinten rot.
Dabei dürfen die Nebelleuchten hellgelb leuchten !
Vergleiche "STVZO §50(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."
Ich meine ein erlöschen der BE liegt nicht vor, jedoch ein Verstoß gegen § 50 StVZO. Folgen: 15 € Verwarnungsgeld und umgehende Verpflichtung zur Umrüstung auf vorschriftsmäßige Beleuchtung.
Die Rennleitung ist zumindest bei uns hier in letzter Zeit sehr scharf auf die gepimpten Kasperbuden mit beleuchteten Waschdüsen, Unterbodenleuchten und irgendwelchen bunten Seitenmarkierungsleuchten.
Das Geld für die gelben Lampen ist also letztlich rausgeschmissen. Nicht alles, was bei eBay oder auch sonst im Zubehörhandel verkauft wird, ist legal oder darf in Deutschland verwendet werden.
Außerdem sind die gelben Lampen auch lange nicht so hell, wie eine klare (also leichtgelbe Lampe), ob das mit den gelben Reflektoren auch soviel Lichteinbuße bringt wie eine gelbr Birne weiß ich nicht.
Alternative :
Fahrzeuge die im Ausland eine Zulassung haben, und bei denen gelbe Scheinwerfer zulässig sind, dürfen hier natürlich fahren... ;o) !
Je nachdem wo das Ausland ist, spart das auch noch Steuern !
Grenzgängerische Grüße vom FLossenpfleger