Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 21. Dezember 2006 17:39:29:
Als Antwort auf: Feinstaub..... geschrieben von Hoffy am 20. Dezember 2006 20:46:16:
Moin,
die EU-Feinstaubverordnung, in deutsches Recht umgesetzt im ChemG, sieht bestimmte Feinstaub-Grenzwerte vor, die an nicht mehr als - ich glaube 30 - Tagen im Jahr überschritten werden dürfen. Um dies festzustellen, sind die Kommunen verpflichtet, entsprechende Meßstationen zu errichten. Ergibt sich eine Überschreitung der oben beschriebenen Grenzwerte, sind die Kommunen verpflichtet, Aktionspläne aufzustellen, deren Durchführung bewirken soll, künftig die Grenzwerte einzuhalten.
Bei derartigen Aktivitäten ist die Exekutive an das Gesetz und die Grundrechte gebunden. Daher muß das Handeln der Verwaltung (i) geeignet und (ii) angemessen sein.
Soweit die Aktionspläne vorsehen, Benzinern Fahrverbote aufzuerlegen, bestehen aus meiner Sicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit derartiger Aktionspläne. Die Maßnahme ist nicht geeignet, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, wenn Benziner im Abgas keinen Feinstaub emittieren, und sie ist insoweit auch nicht angemessen. Das gilt erst Recht für Eigentümer, die in den sog. Umweltzonen leben.
Obwohl ich kein Verwaltungsrechtler bin, scheint mir daher eine Klage gegen derartige AKtionspläne nicht von vornherein aussichtslos zu sein. Daher empfehle ich den Betroffenen, kompetenten Rechtsrat bei einem auf Verwaltungsrecht und/oder Umweltrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.
Gruß aus Hamburg (Dauernieselregen und daher - bislang! - ohne geplante Fahrverbote),
Christoph