Geschrieben von Coup
am 23. März 2007 07:43:43:
Als Antwort auf: so einen Anwalt hätte ich sber auch gerne an der Hand geschrieben von Sterni am 21. März 2007 10:13:53:
Habe mal ein wenig gegoogelt:
"Wer sein Fahrzeug mit dem roten 07-Kennzeichen bewegt, ohne dass ein im Gesetz genannter Grund vorliegt, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen, da er ein Fahrzeug in Betrieb setzt, ohne dass es zum Verkehr zugelassen ist. Ferner kann eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen, das rote 07-Kennzeichen kann wegen Missbrauchs eingezogen werden und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung ihre Leistung verweigern oder verringern."
www.burkantat.com/Verkehrsrecht/index.htm#2
"Jede andere Nutzung des roten Kennzeichens ist ungesetzlich. Bei Nutzung des roten Kennzeichens für andere Zwecke macht man sich wegen Verstoßes gegen die Zulassungspflicht strafbar und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das rote Kennzeichen kann eingezogen werden."
www.bmw-02-club.de/faq/rotes_kennz_faq.htm
"Es kann durchaus sein das die Zulassung dies ab und zu stichprobenhaft prüft. Und ist die Fahrt nicht eingetragen hat man schnell seine Zuverlässigkeit verloren. Was zum Entzug der Roten Nummer führen kann. Auch bei einem unverschuldeten Unfall sieht es mit einer eingetragenen Fahrt besser aus (Verlust des Versicherungsschutzes)."
www.mv-museum.de/clubnews/mvm_mag03.pdf
Gruß