Geschrieben von Paul
am 26. Juni 2007 14:33:35:
Als Antwort auf: Re: doch darauf kommts an.. geschrieben von 250SEmart am 25. Juni 2007 15:58:09:
sind alle diese Gesetzgeber allemal.
Nachdem erst das gute alte Blei verbannen wurde, sind die naechsten in kommen.
Auch wenn dies genannte Problem wieder loesbaer waere / ist, dann kommt mann als naechst mit eine neue Feinstaubnorm oder Chemieformel, wobei unsere alte Reifen, Bremsen und Ausstoss mehr als die neue Norm abwerfen und daher die Anwohner ekstra gefaehrden / geschadet waeren.
Auch die Brikettenblaser werden immer mehr verachtet, weil uneconoemisch und wegen die verschmutzung. Dann kamen die Feimnstaubpartikeln. Als naechstes kommen die Micropartikeln, die sogar unser Trinkwasser verschleuchen ....
Traue keinen Politiker .....
Es LEBE die (Burocraten von der) EU
Was die Welt vor 40 oder 30 Jahre noch einfach, verstaendlich und geniesbar, uebersichtlich und angenehm
Wieviel Schmutzbelastung wuerde man sparen wenn die EU-parlament nicht jeden Monat euin Woche nach Strassbourg verkassen wurde, ohne mal auf die Kostenfrage zu achten !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jedoch nur der (einfache) Buerger muss das Vorbild geben und den Hosenriehmen stehst anziehen
Da wird diese letzte Reform in der EU auch noch BREIT gelobt
Noch wenige Jahre und ich verdruecke mich in ein WARMES Land ..... (ohne europaeische MITbuerger.
Innerhalb sichtweite ist ein Rauch- und Alcoholverbot (auch zu Hause, denn an Anfang nur in die Kneipen es weidet sich bestimmt aus)
Muessen wir halt am Ende nur noch umschalten auf DAMPF --- Locks und --- Fahrzeuge oder das einfachere Fahrrad.
Jetzt Frage ich mich mittlerweile nur noch ob es gestattet ist, dass eure neuste Kennzeichen-Plakettenbestimmungen ueberhaupt gueltig sind fuer auslaendische Fahrzeuge, die in andere Laender normal gesetzlich zugelassen sind und deswegen nutzbar sind.
m.E. sind nur Fahrregelungen mitttels eine StVo und gesetzliche erlaubte / vorgeschriebene Schilder zulassbar und nicht mittels eine Feinstaubreglung.
Das steht uebrigens gleich wie eine zusaetsliche Einkommenssteuer einfuehren durch Aenderung der StVo [und dann auch noch fuer Aeslaender gueltig
] ????