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H-Gutachten UND Vollabnahme nötig? 15 Jahre 6 Monate her #102150

  • Thorsten MTK
  • Thorsten MTKs Avatar Autor
Hallo,



ein Anruf bei der Zulassungsstelle hat mich etwas verwirrt. Ich hole heute Abend ein Auto ab (Volvo P1800), dass schweizer Papiere hat. Der Verkäufer hat HU und H-Gutachten gemacht. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt liegt vor.



Da ich den Wagen morgen zulassen möchte, habe ich sicherheitshalber nochmal bei der Zulassungsstelle nachgefragt. Die sagen mir jetzt, dass noch eine Vollabnahme (wegen Ausland) erforderlich ist. Eigentlich dachte ich, dass das H-Gutachten alle Daten für die deutschen Papiere enthält.



Hat jemand Erfahrung damit?



Gruß,

Thorsten

Re: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig? 15 Jahre 6 Monate her #102151

  • Dirk
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Hi Thorsten,



ich dachte seit 03/2007 gibts keine Vollabnahme mehr?

HU ist HU.



Gruss

Dirk

Re: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig? 15 Jahre 6 Monate her #102152

  • Timo Sch
  • Timo Schs Avatar Autor
Hallo Thorsten,

ich habe letztes Jahr einen W108 in der Schweiz gekauft und in Deutschland zugelassen. Daher muss ich dir leider mitteilen, dass wirklich eine Vollgutachten nach §21 StVZO notwendig ist. Dieses hat wiederum eigentlich nichts mit dem H-Gutachten zu tun; das H-Gutachten kann nur vom TÜV gleich miterstellt werden. Daher reicht eine HU nach §23 ("normaler" TÜV) nicht aus.

Was micht recht verwundert, ist die Tatsachen, dass man eigentlich immer erst ein Vollgutachten machen lassen muss, wenn ein ausländisches Fahrzeug in der BRD zugelassen werden soll. Schau doch nochmals in deine Papiere, ob dort nach §21 (Vollabnahme) oder §23 der TÜV abgenommen wurde.

Gruß

Timo

Re: Re: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig? 15 Jahre 6 Monate her #102154

  • Timo
  • Timos Avatar Autor
Hallo Dirk und Thorsten,

vielleicht heißt es nicht mehr Vollgutachten, es ist aber ein TÜV mit variierendem Paragraphen. Ich habe bei mir gerade nochmals nachgesehen, folgende TÜV-Berichte habe ich:

- Begutachtung nach §23 StVZO (Oldtimer) = H-Gutachten

- Begutachtung §19 (2)/ 21 StVZO

- Begutachtung § 21 StVZO

- Begutachtung § 23 StVZO (hier weiß ich aber nicht, ob diese Begutachtung zwingend notwendig ist, da mein W108 nicht auf Anhieb TÜV bekam; kann also die Nachuntersuchung sein)

Gruß

Timo

Vielen Dank, Verkäufer hat §21 erledigt 15 Jahre 6 Monate her #102155

  • Thorsten MTK
  • Thorsten MTKs Avatar Autor
ohne

Re: Re: H-Gutachten UND Vollabnahme nötig? 15 Jahre 6 Monate her #102156

  • Thorsten MTK
  • Thorsten MTKs Avatar Autor
Hi Dirk,



die Vollabnahme gibt es immer noch. Leider wird es heute nix mit dem Abholen, da dem Verkäufer etwas dazwischen gekommen ist. Macht nix, schraube ich eben am 111er Cb. weiter.



Ich komme am Donnerstag mit dem T2. Mal schauen, wer von uns höher sitzt. [img]./zwinkern.gif[/img]



Gruß,

Thorsten
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