Sprich: Anforderungen für die Zulassung als Oldtimer.
Ist ja hochinteressant, was die klugen Fachleute in den diversen beteiligten Ministerien, die Elite dieses unseres Landes ..
( Wer jetzt unbedingt Sarkasmus entdecken will, darf das gerne tun, mir aber nicht vorwerfen; ich drücke mich manchmal eben etwas missverständlich aus...!)
jetzt ausgebrütet haben.
Zwecks Vereinfachung der gesetzeslage.
Bis jetzt mussten Umbauten in den ersten Zehn ( Oder waren es Zwanig??) Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein ( Nachweislich anhand des Briefs)um eintragungsfähig zu sein.
Jetzt muss nur der Nachweis der Zeitgenössigkeit erfolgen...
Sagt der neue § 23.
Vögelein, ick hör dir trapsen:
Zeitgenössisch war definitiv die Aufrüstung von Achtzylindern mit Gasanlage, jedenfalls gegen Ende der Siebziger hier im Rheinland und , soweit ich weiss überall entlang der Grenze zu Niederlande...)
Immerhin sind mir bei meinen 3,5er Schlachtorgien Mitte der Achziger dauernd 3,5er mit Gasanlage über den Weg gelaufen...
( Beim erstenmal wusste ich noch nicht einmal , was die komische Kupferleitung und das seltsame Teil unterhalb vom Luftfilter sein sollte)
So!
Und nun?
Letztes Jahr war Stand der Dinge, Gasanlage und H sind nicht vereinbar.
Und nun????
Zeitgenössisch ist das Ganze definitiv - gerade bei großvolumigen Motoren.
Die Anlagen von damals gibts in unveränderter Form immer noch.
DAS wird interessante Diskussionen geben - man sollte den sattsam bekannten Manfred Ruhe aus Rheine auf das Thema ansetzen....
Und mich juckts auch, weil es kaum ein Auto gibt, daß sich eleganter umbauen lässt , als ein D-Jetter.
Michael
P.S. Was sagen die Juristen zu dem Gesetztestext?
Als Laie ( NCHT: Leihe!, wie so oft zu lesen...)halte ich ihn für eindeutig.
Aber vermutlich hat das Finanzministerium irgendwo eine Ausführungsbestimmung hinterhergeschoben: wg dem Verlust an Märchen, Sprit und Ökosteuer oder so...
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