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THEMA:

§ 23 STVZO ab Oktober 13 Jahre 7 Monate her #109664

  • Michael B.
  • Michael B.s Avatar Autor
Sprich: Anforderungen für die Zulassung als Oldtimer.



Ist ja hochinteressant, was die klugen Fachleute in den diversen beteiligten Ministerien, die Elite dieses unseres Landes ..



( Wer jetzt unbedingt Sarkasmus entdecken will, darf das gerne tun, mir aber nicht vorwerfen; ich drücke mich manchmal eben etwas missverständlich aus...!)

jetzt ausgebrütet haben.

Zwecks Vereinfachung der gesetzeslage.



Bis jetzt mussten Umbauten in den ersten Zehn ( Oder waren es Zwanig??) Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein ( Nachweislich anhand des Briefs)um eintragungsfähig zu sein.



Jetzt muss nur der Nachweis der Zeitgenössigkeit erfolgen...

Sagt der neue § 23.



Vögelein, ick hör dir trapsen:



Zeitgenössisch war definitiv die Aufrüstung von Achtzylindern mit Gasanlage, jedenfalls gegen Ende der Siebziger hier im Rheinland und , soweit ich weiss überall entlang der Grenze zu Niederlande...)



Immerhin sind mir bei meinen 3,5er Schlachtorgien Mitte der Achziger dauernd 3,5er mit Gasanlage über den Weg gelaufen...



( Beim erstenmal wusste ich noch nicht einmal , was die komische Kupferleitung und das seltsame Teil unterhalb vom Luftfilter sein sollte)



So!

Und nun?



Letztes Jahr war Stand der Dinge, Gasanlage und H sind nicht vereinbar.



Und nun????



Zeitgenössisch ist das Ganze definitiv - gerade bei großvolumigen Motoren.



Die Anlagen von damals gibts in unveränderter Form immer noch.



DAS wird interessante Diskussionen geben - man sollte den sattsam bekannten Manfred Ruhe aus Rheine auf das Thema ansetzen....



Und mich juckts auch, weil es kaum ein Auto gibt, daß sich eleganter umbauen lässt , als ein D-Jetter.



Michael



P.S. Was sagen die Juristen zu dem Gesetztestext?

Als Laie ( NCHT: Leihe!, wie so oft zu lesen...)halte ich ihn für eindeutig.



Aber vermutlich hat das Finanzministerium irgendwo eine Ausführungsbestimmung hinterhergeschoben: wg dem Verlust an Märchen, Sprit und Ökosteuer oder so...











[img]./zwinkern.gif[/img]

Re: § 23 STVZO ab Oktober 13 Jahre 7 Monate her #109665

  • hoffy
  • hoffys Avatar Autor
Hi Micha, ist doch oke so....dann kann ich mir endlich eine Kotflügelverbreiterung, Breitreifen, 116er Rückleuchten, Airbrusch "Conan der Barbar" auf der Haube, Kquittegelbe Innenausstattung und Heckflügel an meinen 108er machen......is ja Zeitgenössig. Geil Geil Geil :o)))))))))))))))) und Danke für die Infos werd gleich loslegen.

*Gruß Hoffy !!!

Re: § 23 STVZO ab Oktober P.S. dazu 13 Jahre 7 Monate her #109666

  • Michael B.
  • Michael B.s Avatar Autor
Hier im Dreiländereck ( D, B und NL ) waren übrigens hordenweise 111er Coupes und 108er Limos mit 200 D Motoren unterwegs - angesichts 30 Pfennig für Diesel bei unseren Nachbarn kein Wunder...



Meist von Studenten der Aachener TH gefahren.



Die standen dann irgendwann für 300 Mark an der Tanke ( Nicht die Studenten; die Autos!) - weil sie nicht mehr ansprangen und der Besitzer für 500 Mark so ein Teil an der nächsten Tanke gekauft hat - das noch ansprang...



Das war Aachen, Techniker halt...

(An anderen Unis fuhr man natürlich Ente und Rost Vier...)



Ist auch zeitgenössisch....[img]./grins.gif[/img]

Re: § 23 STVZO ab Oktober 13 Jahre 7 Monate her #109667

  • HotBenz
  • HotBenzs Avatar Autor
Lieber Michael,



im Kommentar zum o.g. Gesetztestext steht explizit drin, dass Flüssiggasanlagen nach dem damaligen (zeitgenössig) Stand zulässig sind.

Wo bleiben da offen Fragen ?

Ich frage mich nur, ob geregelte Venturianlagen (der Umwelt wegen [img]./zwinkern.gif[/img] )auch zulässig sind ? Stand der Technik 1985-1990.



Die Ersatzteilversorgung ist dagegen nicht ganz so einfach, v.a. bei den Verdampfern.



Grüsse aus Kölle

Stefan



PS..Federn absägen war auch gängige Tuning-Praxis in den 60/70er Jahren

(Lit: Gerd Hack, Autos schneller machen, 2.Aufl.)

Re: Re: § 23 STVZO ab Oktober P.S. dazu 13 Jahre 7 Monate her #109668

  • HotBenz
  • HotBenzs Avatar Autor
also Michael...

ich bin zeitgenössig mit der S-Klasse zur RWTH gefahren.

Die Kollegen mit den 2CVs findest Du bei anderen Fakultäten [img]./laecheln.gif[/img]



Grüsse aus Kölle

Stefan



SEHR SCHÖN zu Hören... 13 Jahre 7 Monate her #109669

  • Michael B.
  • Michael B.s Avatar Autor
wenn Es denn stimmt...



Ich habe die Kommentare nicht gelesen - lediglich die Meldung.

Ich bin auch kein Jurist . nur doofer Denkender ...



Schön:

Dann kann man also ab Oktober wieder hingehen und schädliche Achtzylindersaufaus auf Gas umbauen....



Mach ich ja gerne.

Meiner Einer verdient Geld und der Besitzer darf Achtzylinder für die Hälfte fahren....

Dann fahren wieder mehr Leute Achtzylinder ( Weil es bezahlbar ist..) und bringen dem Staat wieder Geld ein...



Möglicherweise lieg ich jetzt allerdings auch etwas schräg..



Michael [img]./zwinkern.gif[/img]





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