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Re: Re: Re: wg. Scheinwerfern 14 Jahre 2 Monate her #111792

  • elchtester
  • elchtesters Avatar Autor
Das ist nicht erlaubt, wenn der Tüv das merkt, erlischt die Zulassung.

Die "Leuchtgeometrie" der Bilux ist eine andere als die der H4. Um das auszugleichen, wären andere Streuscheiben und/oder andere Reflekotren erforderlich, die das Licht entsprechend ablenken.



Ich vermute, entweder beim Ablendlicht ist die Hell-Dunkel-Abgrenzung nicht gegeben und / oder Dein Fernlicht wandert gen Himmel oder Boden.



Gruß

Christian

Re: Re: Re: Re: wg. Scheinwerfern 14 Jahre 2 Monate her #111793

  • gerd
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@Christian - Irrtum, das ist erlaubt!

Ich habe meine Änderung mit dem TÜV abgesprochen, die Hell/Dunkelgrenze ist einwandfrei (da ist ja auch die Abschirmung im Reflektor vor der Lampe, der Lichtkegel/Glühfaden steht am gleichen Platz im Reflektor wie die Bilux. Das haben wir beim TÜV mit einem Scheinwerferkontrollgerät festgestellt, Ausleuchtungsdaten wie Bilux, nur heller!

Gebraucht werden H4 Birnen mit Sockel P45T.



Gerd



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