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Einfach mal den Rechtsanwalt schreiben lassen...?! 12 Jahre 6 Monate her #113686

  • Jörg_250SE
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Moin,



die Roßtäuscherei nimmt kein Ende.



Um dem "grinsenden Verkäufer" das Grinsen aus dem Gesicht zu nehmen, könnte man ja mal einen (befreundeten?) Rechtsanwalt die Fahrtkosten und den Zeitverlust monetär einfordern lassen.



Dass das prinzipiell möglich ist, habe ich mal in einem (MARKT?-)Artikel gelesen.



Die Beweislage könnte ein Problem sein (auch hier kann man Vorkehrungen treffen - was sagt z.B. der Anzeigentext), aber warum sollte man den Verkäufer nicht auch ein wenig ärgern, wenn es Tagesfreizeit und Geldbeutel zulassen...?



Gruß Jörg

Re: Einfach mal den Rechtsanwalt schreiben lassen...?! 12 Jahre 6 Monate her #113765

  • Coup
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siehe hier:

www.kulturgut-mobilitaet.de/index.php?op...w&id=2395&Itemid=135



Zu beachten ist auch, dass der Verkäufer, der eine zu gute Beschreibung abgibt, unter Umständen die Anreisekosten eines Interessenten zu erstatten hat, der das Fahrzeug be-sichtigt und dabei feststellen muss, dass es der tatsächlichen Beschreibung nicht entspricht.
Moderatoren: Robert_D
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