Geschrieben von Pleff
am 24. Oktober 2003 20:04:40:
Als Antwort auf: Def. des Hochwildes nach BJG : (off Topic) etwas. geschrieben von Flossenpfleger am 24. Oktober 2003 19:56:01:
Gut gehen wir das ganze jetzt mal kleinlich an :
Per Def. durch das Bundesjagdrecht ist Hochwild alles Schalenwild außer Rehwild, ferner das Auerwild der Stein und der Seadler. Niederwild folglich alle Wildarten die nicht zum Hochwild gehören !
Wenn schon besserwisserisch, dann richtig

)
Gruß
Pleff