Geschrieben von Paul
am 30. Juli 2003 22:34:16:
Als Antwort auf: Re: Und da liegt der Hase im Pfeffer!! geschrieben von Pleff am 30. Juli 2003 21:18:13:
mann zwei Sorten von Schaetzungen.
Eine nennt man ex "Artikel 275 Buergerliches Gesetzbuch", dies heisst, dass die Summe fuer deinen Versicherer als feststehend bzw bindend gilt.
Wenn ich jetzt einen Unfall bekomme muss mein Versicherer diese Summe als unwiederlegbar annehmen und auszahlen. Wie und wass die Regressfrage angeht habe ich nichts zu beantworten sondern soll meine Versicherung selber reglen. Wenn der Gegner die Summe anfechtet, geht dies ohne meine Ansprueche.
Also diesen Schaetswert ist fuer mich relevant.
Frueher war hier eine gerichtliche Beeidigung vom Schaetzer notwerndig, aber seit kurzem ist dies nicht mehr notwendig. Jedoch wird die Branche um einen Gewaerleistung in die Sinnen arbeiten.
Also wenn im Versicherungspolis stegt, dass der Wert gilt ex art 275 BW dann ist fuer mich keinen Wiederspruch gueltig.
Anderseits kennt man auch normale Wertgutachten, aber da braucht der Versicherer sich nicht dran zu halten wenn er flaubt der wirklichen Wert waere niedriger. So kann er den Schadensarsatz senken !!
Dazu erlaubt meinen Versicherer ein Wertgutachten von einem Club ween der geschaetzte Wert unterhalb 25000 Euro bleibt !!! Deshalb machen viele Clubmitglieder gebrauch von unser Clubdienst zum Wertgutachten des Clubs.
Ich hoffe dies ist ein wenig verstaendlich.
Dazu moechte ich bemerken eine Wertgutachter zu haben der aus der Schadesreparaturwelt kommt und so vieles Wissen mittraegt ueber Reparaturkosten. Dazu ist er ein Oldtimerliebhaber, der einen Citroen DS Cabrio restauriert. Also ich habe ein ruhiges Gewissen in diesem, auch wenn ein Unfall passieren wuerde. Jedoch das Leid waere nicht zu uebersehen wenn taetsaechlich etwas passieren wuerde.
Ohr solltet rausfinden ob es in Deutschland auch so etwas gibt, dass der Versicherer an das Wertgutachten gehalten ist ween im Polis darauf zurueckgegriffen wird !!
Viel Spass beim recherchieren denn wenn dies der Fall ist, koent ihr bestimmt viel ruhiger Schlafen. Uebrigens die Premie kennt da ueberhaupt keinen Unterschied nl. nur 1 % des Gutachtens pro Jahr ....