Geschrieben von Eberhard Weilke am 27. Mai 2003 12:36:25:
Als Antwort auf: ja schon geschrieben von Dirk am 27. Mai 2003 10:49:29:
...bei einem verschuldeten Unfall, wenn die Fahrt nich durch die Ausnahmegenehmigung gedeckt ist. Man also auf dem Baumarktparkplatz mit Deckenpaneelen im Kofferraum ein Kind anfährt.
Polizei kommt, Polizei nimmt Unfall auf, Versicherung sieht Polizeibericht, Versicherung sagt: "dieses Wagnis haben wir nicht versichert" und nimmt Kennzeichenhalter voll in Regress. Keine Bange, die machen das wirklich.
Gruß
Eberhard
(den der Versicherungsvertreter vor Zusenden der Versicherungskarte gleich über diese Vorgehensweise aufgeklärt hat)