Geschrieben von CS am 23. Mai 2003 08:22:23:
Als Antwort auf: Re: Für's Finanzamt...??? geschrieben von Flossenpfleger am 23. Mai 2003 01:41:31:
Richtig. 1% Pauschalversteuerung nach dem damaligen Listenpreis (hier gibts aber noch ein Risiko, weil die Finanzverwaltung das nicht immer anerkennt; gerichtlich entschieden ist diese Frage noch nicht, und das Argument ist natürlich, daß das Finanzamt ja sonst auch gern nach dem Listenpreis pauschal versteuert, wenn der Listenpreis niedriger ist als der Zeitwert, wie z.B. bei meinem 126er), Abschreibung auf den Anschaffungspreis bzw. - besser - Leasingrate als Kosten mit der Chance, daß Auto nach Ablauf des Leasingvertrags zum Restwert privat kaufen zu können. Reparaturen und das viele, viele Benzin sind ebenfalls abzugsfähige Kosten.
Ist es nicht schön, einen Oldtimer geschäftlich zu nutzen?
Gruß, Christoph