Geschrieben von MichaelC am 01. April 2003 12:15:10:
Als Antwort auf: Haftpflicht?? geschrieben von AB am 01. April 2003 11:29:17:
Da schau aber mal lieber im Kleingedruckten nach: Jede Versicherung hat das Recht, einen Vertrag aus wichtigem Grund im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen zu kündigen.
Wenn sich die rechtliche Grundlage für Verträge ändert, ist das solch ein wichtiger Grund, so eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Die BAFin ist Nachfolgerin des ehemaligen Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Vgl.
www.bafin.de
Die Kündigungsrechte sind erforderlich, damit die Prämien an eine veränderte Risikosituation angepasst werden können, wie z.B. beim neuen Schadenersatzrecht. Wenn solche Gesetzesentwürfe nach der Prämienkalkulation (i.d.R. September/Oktober) in den Bundestag eingebracht werden und die Gesetze vor der nächsten Neukalkulation in Kraft treten (also wie jetzt zum 1. April), dann erhalten die Versicherungen vom Gesetzgeber eine besondere Verkürzung der Kündigungsfrist, um die Verträge auf das neue Recht umstellen zu dürfen. Schäden, die auch nach neuem Recht unter die Haftpflichtversicherung fallen, werden weiterhin von den Versicherungen übernommen. Schäden, die nach den neuen Recht anders geregelt sind, werden erst nach Abschluss einer neuen Versicherung gedeckt. Die Überweisung des von den Versicherungen nachgeforderten Beitrags gilt als stillschweigende Annahme der neuen Versicherungsbedingungen. Gleiches gilt auch bei Lastschriftabbuchungen, die vom Versicherungsnehmer nicht zurückgebucht werden.
Grüße
Michael