Oldtimer Portal für Mercedes-Klassiker
Unabhängig und Clubneutral

Sternschuppenforum - Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113
Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Willkommen im Forum für die Mercedes-Baureihen 108-109-111-112-113. Um die Beiträge nach bestimmten Themen zu durchsuchen, nutzt bitte die SUCHFUNKTION .
Für Inserate gibt es den kostenlosen Kleinanzeigenmarkt

THEMA:

07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 21 Jahre 11 Monate her #41791

  • Michael
  • Michaels Avatar Autor
Geschrieben von Michael C.
am 30. März 2004 10:28:56:
Als Antwort auf: Re: Das sind so die Tricks geschrieben von Dirk am 29. März 2004 14:44:14:

Die Regelungen zum TÜV sind nicht immer logisch, deshalb noch zwei Hinweise:
1. Fahrzeuge, die auf 07-Nummer laufen, brauchen nicht zum TÜV. Allerdings ist der Fahrzeugführer (Juristendeutsch...) dafür verantwortlich, dass sich der Wagen in einem verkehrstauglichen Zustand befindet. 07 ist also kein Argument, mit kaputten Bremsen usw. herumzufahren. Auch nicht für 500 Meter. Wenn was passiert, könnte die Versicherung sich u.U. einen Teil der Schadenssumme zurückholen!
2. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch zur HU. Es gab mal einen Fall, wo Polizisten in einer Hinterhofgarage ein Auto entdeckt haben, das zwar seit Jahren nicht mehr bewegt worden war, aber das auch seit Jahren keinen TÜV mehr hatte. Der Halter musste ein Bußgeld bezahlen, obwohl er auch nicht vorhatte, das Auto zu nutzen. Natürlich ist es nicht wahrscheinlich, dass sich die grünen Jungs in eine Hinterhofgarage verirren. Wenn's aber doch passiert, kommt man um das Bußgeld nicht herum, wenn der TÜV abgelaufen ist.
*Oberlehrermodus aus* ;-)
Grüße

Michael




Re: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 21 Jahre 11 Monate her #41809

  • Dirk
  • Dirks Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 2461
  • Dank erhalten: 6
Geschrieben von Dirk
am 30. März 2004 15:31:49:
Als Antwort auf: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber geschrieben von Michael C. am 30. März 2004 10:28:56:

Hallo Michael,
Du hast Recht, Fahrzeuge mit Mängeln darf man auch nicht mit 07 fahren. Darum gings mir auch nicht. Mir gings mehr um die TÜV-Gebühren und die Zeit die dabei draufgeht und wer weiss, manchmal hat man einen zu pingeligen Prüfer, der die Mängelquote noch erfüllen muss und da kommt so ne alte Gurke gerade Recht.
Zu Deinem 2. Punkt. Wenn ich die Schilder auf den Schrank lege und nur mit 07 herumfahre, dürfte die Gefahr sehr klein sein. Formaljuristisch hast Du natürlich Recht.
Gruss

Dirk




Re: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber 21 Jahre 11 Monate her #41813

  • Michael
  • Michaels Avatar Autor
Geschrieben von Michael C.
am 30. März 2004 16:40:39:
Als Antwort auf: Re: 07 und TÜV: Der Vollständigkeit halber geschrieben von Dirk am 30. März 2004 15:31:49:

Hallo Dirk,
seh ich genauso. Ganz entscheidend ist ja auch, dass ich, wenn ich mit einem verkehrsunsicheren Auto fahre, selbst das höchste Risiko habe, weil ich ja im Wagen sitze.
Manchmal muss man die Leute aber daran erinnern, dass 07 kein Freifahrtschein ist. ;-)
Und dass ein de facto stillgelegtes Fahrzeug, das juristisch (und steuerlich!)nicht abgemeldet ist, belangt werden kann, grenzt für mich schon an Behördenwillkür. Dein Rat, die Schilder auf den Schrank zu legen, ist da richtig und wichtig!
Grüße

Michael




Ladezeit der Seite: 0.121 Sekunden
  • Galerie