Geschrieben von Michael C.
am 30. März 2004 10:28:56:
Als Antwort auf: Re: Das sind so die Tricks geschrieben von Dirk am 29. März 2004 14:44:14:
Die Regelungen zum TÜV sind nicht immer logisch, deshalb noch zwei Hinweise:
1. Fahrzeuge, die auf 07-Nummer laufen, brauchen nicht zum TÜV. Allerdings ist der Fahrzeugführer (Juristendeutsch...) dafür verantwortlich, dass sich der Wagen in einem verkehrstauglichen Zustand befindet. 07 ist also kein Argument, mit kaputten Bremsen usw. herumzufahren. Auch nicht für 500 Meter. Wenn was passiert, könnte die Versicherung sich u.U. einen Teil der Schadenssumme zurückholen!
2. Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch zur HU. Es gab mal einen Fall, wo Polizisten in einer Hinterhofgarage ein Auto entdeckt haben, das zwar seit Jahren nicht mehr bewegt worden war, aber das auch seit Jahren keinen TÜV mehr hatte. Der Halter musste ein Bußgeld bezahlen, obwohl er auch nicht vorhatte, das Auto zu nutzen. Natürlich ist es nicht wahrscheinlich, dass sich die grünen Jungs in eine Hinterhofgarage verirren. Wenn's aber doch passiert, kommt man um das Bußgeld nicht herum, wenn der TÜV abgelaufen ist.
*Oberlehrermodus aus*

Grüße
Michael