Morjen,
hier gibt es die Fahrzeugzulassungsverordnung BGBl. I vom 29.04.2006, S. 988 ff.
url=http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf]http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf[/url.
Mal kurz zusammengefasst :
KFZ - Wiederzulassung eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges.
Wird ein Fahrzeug endgültig abgemeldet oder 18 Monate nach vorübergehender Stilllegung nicht wieder zugelassen, so gilt es als gelöscht und ein neuer Kraftfahrzeugbrief und ggf. ein neuer TÜV Bericht muss erstellt werden.
(also wichtig...niemals beim vorrübergehenden Abmelden das falsche Kreuzchen setzen.Diese Meldung ,einmal ans KBA übermittelt, ist endgültig..)
Erforderliche Unterlagen: Wiederzulassung zum Strassenverkehr >> (Regional unterschiedlich am besten mal bei dem TÜV in der Nähe anrufen)
+alter Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
+Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
+TÜV-Vollabnahme nach § 21 und/oder technisches Datenblatt (Gutachten)
+Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
+Nachweis über letzte Abgasuntersuchung (AU)
+Personalausweis oder Reisepass
+Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
+(formlose) Einzugsermächtigung
+Bankkarte oder Kopie
Ja die "Vollabnahme" wird in Süd/NOrd/West D-Land
NUR vom TÜV gemacht, in Ost D-Land angeblich auch von der Dekra.
Es wird nicht mehr gemacht als bei der normalen HU,
ausser das alle Teile die Nummern haben (z.B, Motornummer, evtl. sogar Getriebe, aber auch Leuchten und alles was E-Prüfnummern hat) mit Datenblättern verglichen, die der TÜV archiviert hat.
Es gibt einige Dinge, die bei der HU geprüft werden können aber nicht müssen:
Siedepunkt der Bremsflüssigkeit prüfen, Spur prüfen (über bewegliche Platte fahren), Stoßdämpfertest. Es liegt bei der HU im Ermessen des Prüfers, ob er das macht oder nicht. Bei der Vollabnahme kann man aber damit rechnen.
Da man sowieso einen neuen Brief bekommt, solltest man sich überlegen,
was man evtl. noch gleich mit eintragen lässt. Z.B. LPG Tank o.ä.
Ob das hier schon gilt
url=http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html]http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung2007.html[/url
kann ich Dir auch nicht sagen, also Telefon nehmen und beim TÜV mal anrufen !
Hoffe geholfen zu haben
Grüße vom Flossenpfleger