echt witzig.
Geeichte Nase für Dreiundzwanzischachtzisch..
Eben: ZISCHH!!!
Die haben noch nichtmal die Kohle für Lecksuchspray.
Wobei bei Meinem der Witz ist, daß das Absperrventil hinterm Schottblech unternm Kotflügel sitzt ( Ich hab ja Alles möglichst versteckt - ausser dem Verdampfer, der ist einfach zu gross)
Muss ich da jetzt das Schottblech zum Schnüffeln ausbauen, oder reicht es, das die nicht explosionssichere Motorantenne und der Klimalüftermotor hinter dem gleichen Schottblech bis jetzt nicht zum " BUMM" geführt hat?
Fragen über Fragen...
Vor einiger zeit hatte ich ohnehin eine interessante Unterhaltung mit " meinem" Ingenieur.
Überall heisst es, Gasanlagen werden nur eingetragen, wenn zugelassene Firmmen mit dem " Gasbummichweissnichschein" ne Einbaubescheinigung erstellen
( Darf man dann erstellen, wenn der Mitarbeiter den kostenpflichtigen Lehrgang beim Gasanlagenhersteller mitgemacht hat...)
Rechtsgrundlage dafür?
NIXE!!
Wenn TÜV unterschreibt, hat Unterschreibender die A - Karte.
Heisst:
Wenn eingetragen, ist nur der Eintragende als Schverständiger verantwortlich - dafür gibts nämlich " Sachverständige"
Wenn er keinen Bock drauf hat was einzutragen beruft er sich auf eine Vorschrift, die es in Wirklichkeit nicht gibt.
Es war richtig lustig:
mein ING sagte trocken:
"Ob das mit H- Kennzeichen geht, entscheidet meine vorgesetzte Behörde.
Ob das technisch in Ordnung ist, entscheide ICH, wenn Du die einbaust ich dir das zutraue und meine Unterschrift leiste, ist das TECHNISCH zulässig.
Die Einbaubescheinung ist ein Idiotenpapier das MICH nicht von der Verantwortung befreit"
Mit anderen Worten:
Ein Hoch auf Deutschland Bürokratie; ansonsten Gratulation zum " Aufpapperl"
Wär ohnehin ein Witz gewesen, wenn nicht...
Michael; achso: konkrete Lösung für die Kompressorabstützung noch nicht, nur ne Idee...