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THEMA:

Gestern hat mich einer Rasiert 13 Jahre 9 Monate her #108920

  • Kalle11
  • Kalle11s Avatar Autor
Hallo zusammen,



ja, heute das erstemal die Flosse Ausgefahren und dann hat es mich erwischt.



In einer Doppel S Kurve in der Eifel Rheinbach nach Hilberath kam mir ein Fahranfänger Opel Corsa B 5 Pers. an Bord in einer 50er Zone mit ca. 80 entgegen

und hat mich gestreift. Beide Türen- Radlauf- Seitenteil- Stoßfänger ect.



Jetzt geht der Ärger richtig los. Die Versicherung meinte Sie würden einen EIGENEN Gutachter vorbei schicken, aber habe schon einen EIGENEN damit beauftragt ( lasse mich ja nicht.....)



Und dabei hatte ich mir am Sa. einen 66er Saris Anhänger gekauft.



66er Saris Anhänger 67er Flosse und auf den Anhänger die 68er Rote Kreidler RS einfach nur ein Geiles Bild.



Jetzt will ich hoffen das ALLES gut geht wegen der Wertfeststellung.



Für die Wertfeststellung was muß ich da beachten?



Grüße aus Bornheim

Kalle der auch mal als Taxi Unterwegs ist.



Re: Gestern hat mich einer Rasiert 13 Jahre 9 Monate her #108922

  • Flossenpfleger
  • Flossenpflegers Avatar Autor
Hallo Kalle,

ärgerliche Sache das... wenigsten kein Personenschaden !



Zu Deiner Frage :

Das Hauptkriterium bei der Bewertung von Oldtimern ist der Pflege- und Erhaltungszustand. (Zustandsnoten). Hast Du ein Wertgutachten von dem Wagen VOR dem Unfall ?? Hate damals den Tip von meinem Versicherer bekommen alle 2-3 JAhre ein aktualisiertes (gro0ßes)Gutachten anfertigen zu lassen, da sich ja immer mal wieder was verändert.

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen MArktwert, Wiederbeschaffungswert, und Wiederherstellugnswert.

MArktwert : Der gegenwärtige Wert des Fahrzeuges am Privatmarkt. Meist als Durchschnittspreis ermittelt, eher schlecht, da es Flossen auch schon für 3000 € gibt.



Wiederbeschaffungswert: Bezeichnet die Summe die man aufwenden müsste um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. WIrd von der Versicherung ermittelt, auch schon mal durch Abfragen in den einschlägigen Internetfahrzeugbörsen ! Siehe oben...



Wiederherstellungswert: Der Wiederherstellungswert gibt den Preis an, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, also Restaurationskosten und Fahrzeuggrundpreis. Bei einer Vollrestauration entsprechend hoch.



Bei dem von Dir geschilderten Eindeutigen Schuldverhältniss, meine ich, dass die gegenerische Versicherugn den Gutachter DEINER Wahl bezahlen muß.

Bei einem von DIR in Auftrag gegebenen Gutachten, sollte der real ermittelte Restwert sicher die Reparaturkosten überschreiten.

Wenn die andere versicherung sich Querstellt, dann bleibt Dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden ?). ICh weiß nämlich nicht, in wie weit die Anwaltskosten auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden (müssen). Das sind aber Fragen, die sollte Dir Dein Versicherungsmensch schon beantworten können...



Ich wünsche Dir das Beste

viele Grüße vom Flossenpfleger

Re: Re: Gestern hat mich einer Rasiert 13 Jahre 9 Monate her #108926

  • Kalle11
  • Kalle11s Avatar Autor
Hallo Flossenpfleger,



danke für die Infos, habe natürlich kein Gutachten von vorher, wollte es immer mal machen......die Versicherung wollte keines.

gruß Kalle

Re: Re: Re: Gestern hat mich einer Rasiert 13 Jahre 9 Monate her #108945

  • Tobias 220Sb
  • Tobias 220Sbs Avatar Autor
Hallo Kalle,



ich hab mich letzten Sommer in Italien mit einem Transporter auf der Autobahn gerempelt. Er fuhr beim Spurwechsel in meine Seite. Bei meinem 220Sb waren beide Türen und vorne der Kotflügel eingedellt und verkratzt.



Das größte Problem, daß ich hatte, war nicht das fehlen eines Gutachtens, sondern der Gutachter, der den Schaden bewertet hat.



In meinem Fall galt italienisches Recht, d.h. ich konnte mir keinen Gutachter nehmen, sondern die gegnerische Versicherung hat einen geschickt. Der Gutachter hat die anfallenden Arbeiten auch einigermaßen richtig bewertet, mit mehr oder weniger korrekten Arbeitswerten. Probleme hatte der Herr beim Ermitteln der Ersatzteilpreise. Fast alle Positionen waren mir alten und viel zu niedrigen Preisen bewertet.



Deshalb wäre mein Tip: überprüfe die Ersatzteilpreise im Gutachten mit Hilfe der VDH Preisliste. Wie wir ja alle wissen, ändern sich die Preise von einem auf das andere Jahr manchmal signifikant. Ich glaube "mein" Gutachter hat Preise von 2003 angesetzt.



Wenn Du die kleine Taxi-Flosse mit Benzinmotor hast und ich das richtig in Erinnerung habe, haben wir uns mal in Bornheim auf dem Bauhaus-Parkplatz getroffen. Meine Flosse ist grau (140) und ich komme aus Mondorf. Dann wohnst Du ja gar nicht so weit weg von mir. Wenn Du mir eine E-Mail an tobias ät moskopp Punkt com schickst, kann ich Dir mal weitere nützliche Infos schicken.



Ich wünsch' Dir alles Gute für die Regulierung des Schadens und dass Dein Auto bald wieder heile ist.



Schönen Gruß,

Tobias

Selbst ausgesuchter Gutachter 13 Jahre 9 Monate her #109017

  • Pitterchen
  • Pitterchens Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 568
  • Dank erhalten: 7
Hallo Leute,



ganz so einfach ist das mit dem "Ich nehme mir einfach einen Gutachter meiner Wahl" nicht.



Wer die Musik bestellt und bezahlt, darf auch entscheiden, was sie spielt.

Versicherungen arbeiten in allen Schadensbereichen mit vor Ort ausgewählten Gutachtern zusammen. Diese Gutachter werden von den Versicherungen immer wieder beauftragt und erstellen ihre Gutachten im Gegenzug etwas günstiger, soll heißen, sie sind für die Versicherungen etwas günstiger. Nimmst Du Dir nun einfach einen Gutachjter Deiner Wahl, wird es im Normalfall so sein, dass die Versicherung sein Gutachten einerseits anzweifelt und andererseits seine Kosten nicht übernehmen wird.



Alternative wäre, sich mit der gegnerischen Versicherung auf einen Gutachter zu einigen, der sich mit Oldtimer, den Preisen und der Szene auskennt.

Re: Selbst ausgesuchter Gutachter 13 Jahre 9 Monate her #109055

  • schreyhalz
  • schreyhalzs Avatar Autor
Moin Moin !



Ist falsch,es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.

Hierbei hat der Geschädigte immer das Recht auf einen Gutachter seiner Wahl,dieser wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Ein vorheriges Wertgutachten spielt keine Rolle und ist im übrigen auch völlig wertlos,dieses wird nur ev. bei einem Kaskoschaden von Vorteil sein.

Genauer habe ich das mal hier :

www.kreidler-verein.de/



erklärt ,unter Mokicks "Unfall mit Kreidler" am 19.1.2011 unter meinem dortigen Nick "Dicker"



MfG Volker
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