schreyhalz, war in meinem Falle nicht so. Einzig, es war Sommer, also Oldtimer-Zeit.
Fakt ist, man besitzt ein Fahrzeug und kann es nicht nutzen weil ein anderer nicht aufgepasst hat. Eine Nutzung ist nicht möglich, egal ob Oldtimer oder Neuwagen. Mit einer H-Nummer kannst du das Fahrzeug jederzeit bewegen! Ganz klar, Versicherung musste zahlen.
Wie das bei einem roten Kennzeichen ist, weiss ich allerdings nicht. Da ist die Nutzung massiv eingeschränkt.
Es gab noch einen weiten Schaden, jedoch bei einem 300 SEL 3,5. Das Auto stand in einer Hofeinfahrt mit dem Heck bergab, Beifahrertür war offen. Die Handbremse hatte ich nicht gezogen. Eine Bekannte aus der Schweiz war zu Besuch. Eines ihrer Kinder kletterte ins Auto von der Beifahrer- zur Fahrerseite. Dabei schob das Kind den Wahlhebel von P auf R oder D. Das Auto rollte zurück, die offene Tür blib an einer Hausmauer hängen und stand dann gegen die Fahrtrichtung. Brachte aber das Auto zum stehen. Wer weiss, das die längeren Tür beim W109 vorne sind, weiss auch den Preis einer solchen Tür. Egal.
Die schweizer Versicherung wollte nicht zahlen. Also legte ich die verdrehte Tür in den Kofferaum, setzte ich mich ins Auto und fuhr nach Zürich. Die Tür stellte ich dem Versicherungsmarkler ins Büro mit den Worten: Wenn ich nicht innerhalb der nächsten Woche das Geld von der Tür inkl. Lackierung auf meinem Konto habe, lasse ich ein Gutachten auf ihre Kosten machen und verlage noch einen Nutzungsausfall.
Drei Tage später war das Ged auf meinem Konto, abgerechnet als wäre es in einer schweizer Niederlassung gemacht worden.