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Hochzeitsfahrten 22 Jahre 11 Monate her #970

  • Markus
  • Markuss Avatar Autor

Geschrieben von Markus am 18. Januar 2002 14:00:26:
Hallo!
Ich habe eine schwarze 220er Sb Mercedes Heckflosse, Baujahr 1964. Diese fahre ich momentan mit einer roten 07er Nummer.

Nun möchte ich mein Konto ein wenig mit Hochzeitsfahrten aufbessern.

Wie sieht es mit der Zulassung aus. Reicht hierfür die Zulassung mit dem

H-Kennzeichen, da ich bei einer 07er Nummer ja nun leider keine Hochzeiten fahre darf? Muß ich ein Gewerbe anmelden? Brauche ich einen Personenbeförderungsschein?
Gruß: Markus



Noch was! 22 Jahre 11 Monate her #971

  • Fritz
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Geschrieben von Fritz 190 Dc am 18. Januar 2002 14:55:28:
Als Antwort auf: Hochzeitsfahrten geschrieben von Markus am 18. Januar 2002 14:00:26:
Als Guter Chauffeur fragst Du das Paar schon beim Einsteigen:
Habt Ihr die Ringe, die Kerze und das Familienstammbuch?

Eine Pulle Cola schadet nie bei nervösen Eheleuten oder werdenden Müttern?!?

Wenn Du ein Foto mit Brautpaar im Wagen machst, öffne die Fenster.
Viele Oldtimerfahrer weigern sich Hochzeiten zu chauffieren und Blumen auf Auto zu kleben/saugen/irgendwie festzumachen. Ich hab schon einigemale die E-Klasse meines Vaters oder meinen C geschmückt. Die Sauger auf der Motorhaube machten keine Spuren, aufpasse mußt Du mit Papierschleifchen an den Türgriffen, die machen durch den Fahrtwind böse Kratzer in den Lack.

Beim nächsten Mal bestehe ich auf Stoffschleifen oder gar keine!!!
Und sag unbedingt den Hochzeitsgästen, daß der Wagen ein Schmuckstück ist und empfindlich auf Angriffe mit nassem Klopapier oder (sehr schädlich) Sahnetupfer reagiert! Die sollten alle eine Gute Haftpflicht haben!
Einfach aufpassen, die meisten haben ja schon Respekt vor so einem alten Daimler


Viel Spaß,
mail mal Fotos wie man eine Heckflosse am schönsten schmückt.


Fritz und sein
190 Dc,(der im Mai seinen 1.Einsatz als Brautwagen hat)





Re: Hochzeitsfahrten 22 Jahre 11 Monate her #972

  • Immanuel
  • Immanuels Avatar Autor

Geschrieben von Immanuel am 18. Januar 2002 19:34:08:
Als Antwort auf: Hochzeitsfahrten geschrieben von Markus am 18. Januar 2002 14:00:26:
Hallo Markus !
Im Prinzip möchte ich mich dem schon Geantworteten anschließen.
Da die historische Zulassung zulassungsrechtlich nicht beschränkt ist, reicht sie natürlich aus, um Hochzeiten zu fahren (anders mit 07 !!!).
Du solltest jedoch noch zwei Dinge bedenken:
1. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Hochzeitsfahrten (gegen

Bezahlung) schon von vornherein ausgeschlossen. Also solltest Du genau das

Kleingedruckte lesen, bevor Du startest !!!
2. Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du bei einer gewerblichen oder gewerblich-

ähnlichen Durchfuhrung (dann an ´hand der Anzahl der Fahrten in einem

bestimmten Zitraum zu messen) auf jeden fall einen personenbeförderungs-

schein benötigst. Du beförderst ja schließlich Personen gegen Entgelt!!!


Jeder Taxifahrer und jeder Fahrer eines ganz normalen Krankenwagens benötigen genau aus diesem Grunde einen Personenbeförderungsschein.
Auskunft über Deinen spezielen Fll gibt Dir Dein Straßenverkehrsamt.
Hoffe, weitergeholfen zu haben,
Gruß
Immanuel 220 b (der auch schon mal Hochzeiten fährt - für Bekannte (offiziell)





Brautschmuck 22 Jahre 11 Monate her #978

  • Dirk
  • Dirks Avatar
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Geschrieben von Dirk am 21. Januar 2002 08:37:36:
Als Antwort auf: Noch was! geschrieben von Fritz 190 Dc am 18. Januar 2002 14:55:28:

Hallo,
ich bin vorletztes Jahr 2mal ne Hochzeit im Bekanntenkreis gefahren mit dem Coupe. Wenn man es eher professionell betreibt, muss das Fahrzeug versicherungstechnisch als Gewerbefahrzeug angegeben werden, glaube ich.
Insofern wuerde ich Dir das Kombilohnmodell empfehlen: Schwarzarbeit und Arbeitslosengeld. :-))
Gruss

Dirk
Bilder vom Brautschmuck gibts unter:



www.hochzeitsklassiker.de

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