Geschrieben von Fokko 400 am 06. März 2007 18:24:13:
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie bitte Verständnis, dass bei der Vielzahl der Briefe, die Herrn Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zum Thema Oldtimerfahrzeuge und Fahrverbote in Umweltzonen erreicht haben, eine persönliche Beantwortung Ihres Schreibens nicht möglich ist.
Deshalb erhalten Sie mit diesem Schreiben Antworten auf die unterschiedlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang an den Herrn Minister herangetragen wurden.
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge erlassen, die Regelungen für die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen vorsieht. Mit Hilfe der Verordnung kann der Kraftfahrzeugverkehr in Umweltzonen von den Straßenverkehrsbehörden dauerhaft für bestimmte Fahrzeuge beschränkt oder verboten werden, wenn diese Maßnahme zur Reduzierung von Luftverunreinigungen notwendig ist. Diese Verordnung gilt auch für Oldtimer.
Nach der Kennzeichnungsverordnung können jedoch Ausnahmen von Fahrverboten erteilt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse Einzelner liegt. Den für die Erteilung zuständigen Länderbehörden stehen also eigene Entscheidungsspielräume offen. Diese Ausnahmeentscheidungen sind zweckmäßigerweise vor Ort zu treffen, um die lokale Belastungssituation angemessen zu berücksichtigen. Auch die räumliche Ausgestaltung der Verkehrsbeschränkungen kann nur vor Ort geregelt werden, damit die unterschiedlichen Belange am besten gegeneinander abgewogen werden können.
Zunächst sind Erfahrungen in der praktischen Anwendung der Kennzeichnungsverordnung zu sammeln, bevor bundesweite Ausnahmeregelungen, auch unter den Aspekten der Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes, von der Bundesregierung geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Max Kleine