Geschrieben von RaiOrz am 30. Januar 2007 14:58:24:
Als Antwort auf: noch ein Textvoschlag geschrieben von Fokko 400 am 30. Januar 2007 06:39:56:
hab in "meinem Text" von allen etwas "geklaut" und auf mich zugeschnitten. Hoffentlich sind nicht zu viele Schreibfehler entstanden
Gruß Rainer
Sehr geehrter Herr Gabriel, ....Herr Knobloch,
bezüglich der geplanten Fahrverbote möchte ich anfragen ob eine Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen geplant ist.
Kulturhistorisch betrachtet haben Oldtimer den gleichen Stellenwert wie denkmalgeschützte Immobilien. Selbst der Gesetzgeber definiert Oldtimer als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ und unterscheidet sie somit eindeutig vom übrigen Altfahrzeugbestand.
Ein Fahrverbot für Oldtimer würde für mich das gleiche bedeuten wie ein „Wohnverbot“ für denkmalgeschützte Immobilien. Darüber hinaus bin ich als Restaurator und Filmschaffender auf die berufliche Nutzung meiner Oldtimer angewiesen. Ein Fahrverbot würde für mich einem Berufsverbot gleichkommen.
Denkmalgeschützte Immobilien genießen einen besonderen Bestandsschutz. Und es wäre wohl unvorstellbar den Bewohnern einer solchen Immobilie das benutzen der I
Der Anteil der Luftbelastung durch Oldtimer ist extrem niedrig. Die tatsächliche Anzahl der angemeldeten Oldtimer ist, im Vergleich zum sonstigen KFZ Altbestand unbedeutend gering, denn nicht jedes Fahrzeug das älter als 30 Jahre ist, wird vom Gesetzgeber als Oldtimer anerkannt. Ähnlich wie beim Denkmalschutz, erhalten nur solche Fahrzeuge eine H-Zulassung die den strengen gesetzlichen Bestimmungen der Oldtimerdefinition entsprechen.
Derzeit sind dies bundesweit ca. 150.000 Oldtimer. Jedes dieser Fahrzeuge wird im Schnitt nur 1500km/Jahr bewegt. Dies ergibt sich bereits aus den durch Oldtimerversicherungen begrenzte jährliche km Leistung. Darüber hinaus besitzen viele Oldtimerliebhaber mehr als ein Fahrzeug. Da jeder aber immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig fahren kann ist die tatsächliche „Belastung“ durch Oldtimer noch weit geringer.
Im Gegensatz zum normalem KFZ-Altbestand werden Oldtimer, ähnlich wie unter Denkmalschutz stehende Immobilien, mit viel Aufwand restauriert und gepflegt. Sie müssen sich schon Aufgrund der vom Gesetzgeber definierten Zulassungsbestimmungen in einem besonders gutem Zustand befinden. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Ein Fahrverbot würde nicht nur das Aus für große Oldtimertreffen wie z.B. die Techno Classic in Essen, die Retro Classics in Stuttgart, die Veterama in Mannheim, oder die vielen kleineren Treffen bedeuten. Es stellt auch einen großen wirtschaftlichen Schaden dar. Oldtimer, die nicht mehr fahren dürfen, brauchen keine Werkstätten, keine Ersatzteile, usw.. Der gesamte Markt an Spezialfirmen würde zusammenbrechen und unzählige Arbeitslose nach sich ziehen. Es trifft also nicht nur die Oldtimer-Besitzer in unverhältnismäßiger Härte.
Denkmalgeschützte Immobilien genießen einen besonderen Bestandsschutz. Da Oldtimer, ähnlich wie denkmalgeschützte Häuser, von Historikern, Soziologen, Wissenschaftlern und Städteplanern unbestritten, ebenfalls zu unserem kulturhistorischem Erbe gehören, ist es sinnvoll anerkannten Oldtimer - also solche mit H-Kennzeichen - von den geplanten Fahrverboten auszunehmen.
Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine stehe, zeigt die erst kürzlich gestartete Unterschriftensammlung der „Initiative Kulturgut Mobilität“ die Sie auf der Homepage der Initiative unter
www.kulturgut-mobilitaet.de einsehen können und die mittlerweile bereits über 8000 Eintragungen beinhaltet.
Mit hoffnungsvollen, freundlichen Grüßen ...