Geschrieben von Mario am 22. Mai 2006 13:21:33:
Hallo Freunde,
die Initiative "Kulturgut Mobilität" hat sich entschlossen, gegen die anberaumten Fahrverbote für Oldtimer zu klagen.
Dazu hat sie einen Rechtsanwalt ausgesucht, der selbst Oldtimerfahrer ist und seinen Schwerpunkt im öffentlichen Recht sieht.
Die Antwort-Email der ersten Kontaktaufnahme durch Peter-David Göhr zitiere ich hier:
Zitatanfang:
Hallo Peter,
ich hätte großes Interesse an einem solchen Verfahren. Immerhin habe ich an der Verwaltungshochschule in Speyer einen Teil meiner Ausbildung verbracht und habe einen Schwerpunkt im öffentlichen Recht.
Zudem habe ich einen Rechtsreferendaren, der an einer solchen Herausforderung mit Sicherheit auch Interesse hätte.
Die Kosten würden sich im Rahmen halten. Der Streitwert wäre wohl mit 5.000€ anzusetzen, so dass die regulären Gebühren eh nicht so bedeutend wären. Da mit der Sache ein ziemlicher zeitlicher Aufwand verbunden wäre, müsste man aber wohl eine Gebührenvereinbarung treffen. Da kann man aber im Rahmen bleiben.
Klagen müsste man m.E. da, wo ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Allerdings wäre zunächst gegen dieses Fahrverbot Widerspruch einzulegen. Da es sich aber bei der Anordnung des Fahrverbotes um einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt handelt, könnte man sofort das Gericht mit dem Antrag anrufen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen. (Ist wie bei einem Verkehrsschild, da kannst Du auch Widerspruch einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung, heißt, der Verwaltungsakt Verkehrsschild gilt, bis ein Gericht ihn aufhebt).
Man müsste also einen solchen Antrag vorbereiten, dann in der Republik das erste Fahrverbot abwarten, dort einen Oldtimer hinbringen und dann tätig werden.
Soweit mal vorab meine ersten Gedanken zur Verfahrensweise.
Zur Begründetheit müsste man sich etwas länger Gedanken machen.
Viele Grüße, Dein Alexander
Zitatende !
Im ersten Schritt wäre es interessant zu erfahren, ob überhaupt eine Resonanz Eurerseits auf so eine Klage hin zu erwarten ist.
Das bedeutet nämlich im nächsten Schritt, ein Treuhandkonto einzurichten, auf das jeder Unterstützer dieser Klage einen frei wählbaren Betrag einzahlt, um die ganze Geschichte zu finanzieren.
Erst wenn die zu erwartenden Kosten (welche im Moment noch eruiert werden) durch das Spendenaufkommen gedeckt sind, wird die Klage eingereicht. Ich denke, es versteht sich von selbst, daß eine Einzelperson damit nicht in Vorleistung treten kann.
Über den Spendenverlauf würde selbstverständlich jederzeit Transparenz herrschen.
Also, ganz konkret gefragt, würdet Ihr eine solche Aktion unterstützen ?
Viele Grüße,
Mario
Kulturgut Mobilität