Geschrieben von Flossist am 01. April 2005 20:15:58:
Als Antwort auf: Auto verkaufen und transportieren!?!? geschrieben von Torsten HD am 01. April 2005 18:20:35:
>Hallo Flossenfreaks!
>Hier eine eventuell unpassende aber auch passende Frage:
>Wir haben unser Auto verkauft! Der Käufer will das Auto unangemeldet mit Abschleppstange 30km abschleppen!Wie sieht das rechtlich aus?
Der Käufer riskiert seinen Führerschein. Abschleppen soll man nur Autos, die mit einer Panne irgendwo liegengeblieben sind. Das was der Verkäufer vorhat, ist eine Überführung, und dann nennt sich der Vorgang "schleppen" statt abschleppen. Dafür braucht man Führerschein Klasse 2.
Ich selber würde das nicht machen und rate auch davon ab! Der Käufer ist sich seiner Sache sicher,wenn er angehalten wird, dass nur er verantwortlich ist und nicht wir!
>Eigentlich logisch, da das Auto ja laut Kaufvertrag ihm gehört! Aber so ganz sicher bin ich mir nicht!!!!! Ich hoffe das Problem gut dargestellt zu haben!
>Da die Aktion morgen um 10 über die Bühne geht wäre ich um Eure Meinung bzw fundiertem Wissen sehr froh und dankbar!
Verkauf ihm das Auto auf alle Fälle abgemeldet und ohne Nummernschilder. Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, Du wärst irgendwie für die Überführung verantwortlich.
Guck dem Käufer nicht bei der Abfahrt zu! Wenn Du siehst, dass er mit diesem Gespann losfährt, beobachtest Du auf alle Fälle eine Ordnungswidrigkeit - vielleicht sogar eine Straftat? Wenn man sowas beobachtet und nicht meldet, macht man sich mitschuldig.
Also sag ihm, dass Du von einer Schleppaktion abrätst (Lass Dir das zur Not schriftlich geben), kassier das Geld und verlasse den Ort des Geschehens, bevor der Käufer (wie auch immer) das Auto mitnimmt.