Geschrieben von DeBe am 19. April 2006 10:16:10:
Hallo,
hat jemand vor nicht allzulanger Zeit einen Gebrauchtwagen aus F nach D auf eigener Achse importiert?
Daß ich hierzu ein französisches Exportkennzeichen benötige, das man auf der zuständigen Präfektur erhält und 32 Eur kostet, weiß ich. Aber wie erbringt man den Versicherungsnachweis und wo bekomme ich den?
Auf der deutschen Seite muß ich "unsere" Kurzzeitkennzeichen anschrauben, der Versicherungsschutz hierfür besteht ab Ausgabe der Kennzeichen, er gilt auch europaweit. Aber genügt das den französischen Behörden? Imerhin haben die deutschen Kennzeichen ab dem gleichen Tage Gültigkeit wie die französischen Exportkennzeichen ?
In der Schweiz, die nicht in der EU ist, kann mit Kurzzeitkennzeichen gefahren werden , aber im Nachbarland ist trotz EU alles unnötig kompliziert.
Vielen Dank im voraus für alle Informationen.
Falls ich inzwischen selbst herausfinde, wie man vorgehen muß, stelle ich es hier ins Forum, könnte ja sein, daß es jemand interessiert.