Geschrieben von Maxe am 12. Januar 2006 13:47:33:
und das finde ich besonders interessant:
Frage:
Muss der Anbau einer Anhängevorrichtung von einem Sachverständigen überprüft, und die Anhängevorrichtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?
Antwort:
Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängevorrichtungen ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.
Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängevorrichtung sofort erfolgen.
Quelle:
www.oris-gmbh.de/deutsch/index.html
kann man sich hier runterladen