Geschrieben von Henning123 am 07. September 2004 10:51:24:
Als Antwort auf: Position des WBA Knopfes geschrieben von Thorsten MTK am 07. September 2004 09:35:42:
Vielen Dank für Eure Tipps. Ich lasse den Schalter der WBA ebenfalls unter dem Amaturenbrett einbauen. So, daß man ihn kaum sieht.....
![;-) ;-)](/media/kunena/emoticons/wink.png)
Das hier noch zum Thema WBA:
Straßenverkehrszulassungsordnung: §33
(4) Fahrzeuge (ausgenommen zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1.Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Beamte....
![:-( :-(](/media/kunena/emoticons/sad.png)
Grüsse
Henning