Geschrieben von AB am 03. November 2004 13:33:09:
Als Antwort auf: Re: Pech gehabt geschrieben von Robert_D am 01. November 2004 21:42:19:
hi Robert,
wenn er aber sonst den Wagen behalten will, wäre vorher einen Anwalt und einen Gutachter einzuschalten nicht verkehrt. Denn wenn ein Gutachter vorher Bedeutung, Ausmaß und Aufwand gesehen hat, kann der Händler nicht einfach was drüber braten. Einem (kundig vorausgesetzt) Gutachter sollte die Reparatur doch schon genügen...
Außerdem wird ein Händler eh erst auf einen Anwalt reagieren.
Gruß Andreas