Geschrieben von Michael C.
am 02. November 2004 23:12:35:
Als Antwort auf: Re: Pech gehabt geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 02. November 2004 07:47:10:
Die Juristen können das bestimmt besser erklären, aber versuchs mal:
Die Mängelhaftung ist auch unter dem neuen EU-Recht nicht ganz einfach. Zwar haftet ein Händler für eine zugesicherte Eigenschaft. Das EU-Recht berücksichtigt aber auch, dass ein Händler nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln kann. Hätte er davon ausgehen müssen, dass sich Rost am Fahrzeug befindet, und er verkauft es trotzdem als "rostfrei" - dann hat er das Problem und muss letztlich eine Rückabwicklung akzeptieren.
Wenn aber wie beschrieben der Rost nur mit erheblichem Aufwand zu erkennen war und der Gesamteindruck des Fahrzeugs positiv war, dann sieht die Lage möglicherweise anders aus. Zwar haftet der Händler auch in diesem Fall grundsätzlich für die zugesicherten Eigenschaften - aber meines Wissens nur in einem zumutbaren Rahmen. Da der Kaufpreis einem Dreier entsprach, muss man als Käufer trotz der Beschreibung "rostfrei" vermutlich kleinere Mängel in Kauf nehmen.
Fazit: Mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens erst mal die Chancen ausloten, vor Gericht Recht zu bekommen. Ein Vergleich könnte mehr bringen als eine Klage.