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Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62026

  • CS_280
  • CS_280s Avatar Autor
Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 03. August 2005 08:04:28:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hallo Sepp,
die Frage, ob Du wegen des Getriebeschadens und des verschwiegenen Heckschadens Ansprüche geltend machen kannst, richtet sich zunächst nach dem Inhalt des Kaufvertrags:
(i) Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn ja, scheiden alle Ansprüche wegen des Getriebes schon aus diesem Grund aus, es sei denn, Du kannst nachweisen, daß der Verkäufer den drohenden Schaden kannte und arglistig verschwiegen hat. Falls die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hättest Du den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung (nämlich Getriebereparatur) auffordern müssen, bevor Du selbst einen entsprechenden Rep-auftrag geben und Schadensersatz in Höhe der Rep.-kosten verlangen kannst, es sei denn, der Verkäufer hat die Nacherfüllung endgütlig abgelehnt. Wenn Du den Verkäufer nicht zur Nacherfüllung aufgefordert und er diese nicht endgültig abgelehnt hat, scheiden Schadensersatzansprüche wegen der Getrieberep. ebenfalls aus.
(ii) Wurde vom Verkäufer zugesichert, daß das Fahrzeug unfallfrei ist?
Wenn ja, haftet er unabhängig davon, ob er Kenntnis vom Unfallschaden hatte. Schwieriger ist da schon die Berechnung einer angemessenen Minderung; falls der Schaden nicht fachgerecht instandgesetzt wurde, kannst Du ggf. auch die dafür erforderlichen Kosten als Schadensersatz geltend machen. Ob auch insoweit ggf. der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung aufgefordert werden müßte, wäre noch zu prüfen.
Meine Empfehlung: Wenn Du nach meinen obigen Anmerkungen meinst, möglicherweise einen Anspruch haben zu können, begib Dich in anwaltliche Beratung und laß den Fall prüfen, die Tücke liegt ja oft im Detail.
Laß' Dir trotzdem den Spaß nicht an Deinen neuen Auto verderben!
Viel Erfolg, Christoph




unehrlicher Vorbesitzer 20 Jahre 7 Monate her #62048

  • Sepp
  • Sepps Avatar Autor
Geschrieben von Sepp am 03. August 2005 18:48:11:
Als Antwort auf: Re: Du hast doch den Fahrzeugbrief, frag mal die Vorbesitzer !!! (o.T.) geschrieben von Hoffy am 02. August 2005 23:35:16:

Liebe Freunde,
erst mal herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich habe den Wagen ohne Gewährleitung gekauft.

Der Vorbesitzer hat mir vorher schriftlich zugesichert, dass Getriebe etc. einwandfrei wären.

Er wurde zur Nachbesserung 2x aufgefordert. Er liess die Fristen verstreichen.
Ich habe dem Vorbesitzer vorgeschlagen, 700€ vom Kaufpreis nachzulassen.

Er ging nicht darauf ein.
Ich hoffe nun, dass einer unter Euch 111er Experten den Wagen bei dem Vorbesitzer begutachtet hat und dem Vorbesitzer gegenüber den Heckschaden bemerkt hat.

Sollte dies der Fall sein, dann könnte ich Arglist nachweisen.

Sollte dazu noch jemand von der verpfuschten Getriebereparatur wissen, dann wärs perfekt.
Vorbesitzer:

USA: ??

D:

Firma (ging bankrott), aus dem "Nachlass" kaufte der "Vorbesitzer" den Wagen und hatte ihn ca. 3 Jahre in seinem Besitz
Da werde ich mich also nicht an andere Vorbesitzer wenden können.

Während der Jahre im Besitz der Firma wurde professionel am Wagen gearbeitet und einiges erneuert, bzw teilrestauriert. Daher ist der Wagen auch in einem guten und schönen Zustand (bis auf die genannten Ausnahmen)


Kosten der Getriebereparatur:

Austauschgetriebe, neue Magnete (nicht Bestandteil der Austauschgetriebes), Arbeitszeit, zusammen 4100€, ursprünglich war eine Überholung geplant, die hätte 2100 + Magnete + Steuer (gesamt ca. 2800€) gekostet. Aber da der Schaden total war, blieb mir nur der Tausch.

Ich habe nach einem gebrauchten Getriebe gesucht, aber auf die Schnelle natürlich nichts gefunden.
Mittlerweile habe ich das 2. Tauschgetriebe verbaut, beim ersten funktionierte der Rückwärtsgang nicht... und nun leckt das Getriebe, so dass ich nochmal zu DB muss.


Trotz des massiven Ärgers macht meiner Familie und mir der Wagen sehr viel Spass!
Ich möchte mich in der Hauptsache eigentlich nur gegen einen unehrlichen Typen wehren. Es mag seltsam klingen, aber es geht mir nicht ums Geld.


ciao

Sepp






unehrlicher Vorbesitzer 20 Jahre 7 Monate her #62047

  • Sepp
  • Sepps Avatar Autor
Geschrieben von Sepp am 03. August 2005 18:48:11:
Als Antwort auf: Re: Du hast doch den Fahrzeugbrief, frag mal die Vorbesitzer !!! (o.T.) geschrieben von Hoffy am 02. August 2005 23:35:16:

Liebe Freunde,
erst mal herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich habe den Wagen ohne Gewährleitung gekauft.

Der Vorbesitzer hat mir vorher schriftlich zugesichert, dass Getriebe etc. einwandfrei wären.

Er wurde zur Nachbesserung 2x aufgefordert. Er liess die Fristen verstreichen.
Ich habe dem Vorbesitzer vorgeschlagen, 700€ vom Kaufpreis nachzulassen.

Er ging nicht darauf ein.
Ich hoffe nun, dass einer unter Euch 111er Experten den Wagen bei dem Vorbesitzer begutachtet hat und dem Vorbesitzer gegenüber den Heckschaden bemerkt hat.

Sollte dies der Fall sein, dann könnte ich Arglist nachweisen.

Sollte dazu noch jemand von der verpfuschten Getriebereparatur wissen, dann wärs perfekt.
Vorbesitzer:

USA: ??

D:

Firma (ging bankrott), aus dem "Nachlass" kaufte der "Vorbesitzer" den Wagen und hatte ihn ca. 3 Jahre in seinem Besitz
Da werde ich mich also nicht an andere Vorbesitzer wenden können.

Während der Jahre im Besitz der Firma wurde professionel am Wagen gearbeitet und einiges erneuert, bzw teilrestauriert. Daher ist der Wagen auch in einem guten und schönen Zustand (bis auf die genannten Ausnahmen)


Kosten der Getriebereparatur:

Austauschgetriebe, neue Magnete (nicht Bestandteil der Austauschgetriebes), Arbeitszeit, zusammen 4100€, ursprünglich war eine Überholung geplant, die hätte 2100 + Magnete + Steuer (gesamt ca. 2800€) gekostet. Aber da der Schaden total war, blieb mir nur der Tausch.

Ich habe nach einem gebrauchten Getriebe gesucht, aber auf die Schnelle natürlich nichts gefunden.
Mittlerweile habe ich das 2. Tauschgetriebe verbaut, beim ersten funktionierte der Rückwärtsgang nicht... und nun leckt das Getriebe, so dass ich nochmal zu DB muss.


Trotz des massiven Ärgers macht meiner Familie und mir der Wagen sehr viel Spass!
Ich möchte mich in der Hauptsache eigentlich nur gegen einen unehrlichen Typen wehren. Es mag seltsam klingen, aber es geht mir nicht ums Geld.


ciao

Sepp






Re: unehrlicher Vorbesitzer 20 Jahre 7 Monate her #62086

  • Marc
  • Marcs Avatar Autor
Geschrieben von Marc am 04. August 2005 09:12:22:
Als Antwort auf: unehrlicher Vorbesitzer geschrieben von Sepp am 03. August 2005 18:48:11:

Hi,
nur ne Frage: Gehst Du mit dem Wagen zu DB (DC) oder zu einem anderen Fachbetrieb.
AI-Motors oder G.Lehmann oder... sind - meiner Meinung nach - 50% günstiger als eine normale Mercedes Vertretung. Und meist 100 % Kompetenter (da die ja nur die Autos der 60iger machen, und nicht zu 99% die Wägen ab 1995).
Grüße
Marc




Re: unehrlicher Vorbesitzer 20 Jahre 7 Monate her #62151

  • Sepp
  • Sepps Avatar Autor
Geschrieben von Sepp am 05. August 2005 07:01:58:
Als Antwort auf: Re: unehrlicher Vorbesitzer geschrieben von Marc am 04. August 2005 09:12:22:

Hi Marc,
eigentlich wollte ich das Getriebe bei einem Automaten-Spezialisten in München für 2100€ plus Steuer komplett überholen lassen. Es stellte sich dann aber (nach Beginn der Arbeiten) heraus, dass Teile defekt waren, die es nicht mehr gibt.

Ich stand also vor der Alternative ein gebrauchtes zu kaufen, das ich ausschlachte oder überholen lasse oder gleich ein Tauschgetriebe zu erwerben.

Ich fand kein geeignetes gebrauchtes Getriebe, also kaufte ich für ca. 3000€ plus Steuer ein Getriebe bei DB. Dazu waren dann noch weitere Teile defekt, die nicht im Lieferumfang des Tauschgetriebes enthalten waren (Magnete, etc.)

Dieses Getriebe war aber dann auch defekt, so dass der Wagen dann bei DB von direkt eine funktionierendes Getriebe erhielt.
ciao

Sepp




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