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Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62002

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Geschrieben von André S. am 03. August 2005 07:03:53:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hi,

wenn Du nicht von einem der Vorbesitzer (oder einem anderen der den Wagen kennt) die Bestätigung bekommst das der Wagen schon einmal einen Unfall hatte, sieht es für Dich schlecht aus.

Hast Du keine Historie vom Fahrzeug?

Wenn die Pumpe vor weniger als 2 Jahren in einer Werkstatt repariert wurde und der Schaden durch unsachgemäßen Einbau erfolgte würde ich mich an diese Werkstatt halten, brauchst aber wieder eine Bestätigung von Deiner Werkstatt das der Schaden durch den unsachgemäßen Einbau erfolgte.

Für die Zukunft würde ich auch die eigene Werkstatt wechseln, 4000,00 € für einen Getriebeaustausch finde ich ein wenig abgezockt.
MfG
André




Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62018

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Geschrieben von André S. am 03. August 2005 07:03:53:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hi,

wenn Du nicht von einem der Vorbesitzer (oder einem anderen der den Wagen kennt) die Bestätigung bekommst das der Wagen schon einmal einen Unfall hatte, sieht es für Dich schlecht aus.

Hast Du keine Historie vom Fahrzeug?

Wenn die Pumpe vor weniger als 2 Jahren in einer Werkstatt repariert wurde und der Schaden durch unsachgemäßen Einbau erfolgte würde ich mich an diese Werkstatt halten, brauchst aber wieder eine Bestätigung von Deiner Werkstatt das der Schaden durch den unsachgemäßen Einbau erfolgte.

Für die Zukunft würde ich auch die eigene Werkstatt wechseln, 4000,00 € für einen Getriebeaustausch finde ich ein wenig abgezockt.
MfG
André




Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62007

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Geschrieben von 250 er am 03. August 2005 07:24:07:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hatte ich auch schon mal. Auto mit 158.000Km gekauft. Ich hatte

aber noch den orig. Brief(war dann 6ter) und habe den "dritten"

angerufen. Der wunderte sich das das Auto noch fährt er hatte

bei 348.000 km einen Motorschaden gehabt!!!!
Ich habe mich dann Aussergerichtlich auf eine Einmalzahlung geeinigt.

Wenn im Brief nur ein Vorbesitzer drinne steht kann Dir auch das

KBA in Flensburg weiterhelfen, die haben alle Vorbesitzer.

Viel Glück




Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62021

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Geschrieben von 250 er am 03. August 2005 07:24:07:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hatte ich auch schon mal. Auto mit 158.000Km gekauft. Ich hatte

aber noch den orig. Brief(war dann 6ter) und habe den "dritten"

angerufen. Der wunderte sich das das Auto noch fährt er hatte

bei 348.000 km einen Motorschaden gehabt!!!!
Ich habe mich dann Aussergerichtlich auf eine Einmalzahlung geeinigt.

Wenn im Brief nur ein Vorbesitzer drinne steht kann Dir auch das

KBA in Flensburg weiterhelfen, die haben alle Vorbesitzer.

Viel Glück




Re: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? 20 Jahre 7 Monate her #62026

  • CS_280
  • CS_280s Avatar Autor
Geschrieben von CS_280 SE 3,5 Coupé am 03. August 2005 08:04:28:
Als Antwort auf: Umgang mit unehrlichem Vorbesitzer?? geschrieben von Sepp am 02. August 2005 23:01:33:

Hallo Sepp,
die Frage, ob Du wegen des Getriebeschadens und des verschwiegenen Heckschadens Ansprüche geltend machen kannst, richtet sich zunächst nach dem Inhalt des Kaufvertrags:
(i) Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn ja, scheiden alle Ansprüche wegen des Getriebes schon aus diesem Grund aus, es sei denn, Du kannst nachweisen, daß der Verkäufer den drohenden Schaden kannte und arglistig verschwiegen hat. Falls die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hättest Du den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung (nämlich Getriebereparatur) auffordern müssen, bevor Du selbst einen entsprechenden Rep-auftrag geben und Schadensersatz in Höhe der Rep.-kosten verlangen kannst, es sei denn, der Verkäufer hat die Nacherfüllung endgütlig abgelehnt. Wenn Du den Verkäufer nicht zur Nacherfüllung aufgefordert und er diese nicht endgültig abgelehnt hat, scheiden Schadensersatzansprüche wegen der Getrieberep. ebenfalls aus.
(ii) Wurde vom Verkäufer zugesichert, daß das Fahrzeug unfallfrei ist?
Wenn ja, haftet er unabhängig davon, ob er Kenntnis vom Unfallschaden hatte. Schwieriger ist da schon die Berechnung einer angemessenen Minderung; falls der Schaden nicht fachgerecht instandgesetzt wurde, kannst Du ggf. auch die dafür erforderlichen Kosten als Schadensersatz geltend machen. Ob auch insoweit ggf. der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung aufgefordert werden müßte, wäre noch zu prüfen.
Meine Empfehlung: Wenn Du nach meinen obigen Anmerkungen meinst, möglicherweise einen Anspruch haben zu können, begib Dich in anwaltliche Beratung und laß den Fall prüfen, die Tücke liegt ja oft im Detail.
Laß' Dir trotzdem den Spaß nicht an Deinen neuen Auto verderben!
Viel Erfolg, Christoph




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