Geschrieben von Coup
am 03. August 2005 15:45:41:
Als Antwort auf: Re: Was kostet ein Satz Wurzelholz fürs W111 Coupé^ geschrieben von Coup am 03. August 2005 15:38:42:
Witzig, gerade in der Welt gefunden:
eBay-Verkäufer können keinen Rückzieher machen
Wer eine Ware im Internet-Auktionshaus anbietet, erklärt damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots
Oldenburg - Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Niedersachsen) entschieden. Es verurteilte einen Mann aus dem Emsland (Niedersachsen) zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten.
Der Emsländer hatte ein Auto mit einem Startpreis von 1 Euro bei eBay offeriert. Der Wert des Wagens lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Mann zwei Wochen genannt. Nach einer Woche beendete er die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bayer mit 4550 Euro den höchsten Preis geboten. Als der Verkäufer das Auto nicht ausliefern wollte, klagte der Bayer auf Zahlung des Gewinns aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Fahrzeugs.
Mit dem Internet-Angebot sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied das Gericht. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf nicht berufen. (Aktenzeichen: 8 U 93/05)