Geschrieben von HG am 05. August 2005 14:55:11:
Als Antwort auf: Wie ist sowas eigentlich rechtlich zu bewerten...? geschrieben von Uwe 3.5 am 05. August 2005 09:38:12:
Hi
Wie schon gesagt, verkaufen darf man das so.
Man dürfte auch ein Auto darum bauen bzw. restaurieren. Schwierig wird es bei der Abnahme. Hier muß wie bei einer falsch eingtragenen Fahrgestellnummer oder einer Neueinschlagung wenn die alte nicht mehr leserlich ist, eine besondere Abnahme mit Kennzeichnung stattfinden. Es gibt hierfür Einschlagsiegel mit denen offiziell verändert und auch eingtragen werden darf. Weiter wird sowas dann auch im Brief vermerkt. Aber dies sit die Theorie. Erstens ist fraglich ob es überhaupt bemerkt wird. Aber wenn ja, können hier weitere Probleme über den Eigentumsnachweis entstehen, wo ist denn das "echte" Auto????
Juristisch ansich korrekt aber eher von abzuraten
Bis dann
HG