Geschrieben von 250SEmart am 10. August 2005 11:46:42:
Als Antwort auf: Für gaser und solche ,die es werden wollen.. geschrieben von Michael B. am 10. August 2005 00:50:37:
Moin,
habe mich ebenfalls mal hinter die Thematik geklemmt und einen mir bekannten TüV-Menschen gefragt. Dieser meinte, daß nach seiner Auffassung einer Eintragung der Anlage nichts im Wege stünde sofern man nachweisen kann, daß diese Anlage auch zur damaligen Zeit eingebaut gewesen sei. Einem nachträglichen Einbau einer Anlage, auch wenn sie zeitgenössisch aber neu wäre, würde er seinen Segen verweigern. Er begründet das mit einer "objektbezogenen" Originalität, ähnlich zur Denkmalpflege. Wo man in diesem Fall die Grenze zieht liegt halt im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers. Die vom TüV-Süd herausgegebene Bewertungstabelle ist halt eine Richtschnur. Einen "verbrieften" Anspruch kann man wohl nicht daraus ableiten. Da ist man dem Wohlwollen bzw. der Auslegung des Prüfers "ausgeliefert". So gesehen müßte man die Lobbyistenmaschinerie anwerfen, um entsprechende allgemeingültige Auslegungsvorgaben zu erreichen.
nachdenkliche Grüße
Martin