Geschrieben von michael am 10. November 2005 08:45:52:
Hallo zusammen,
vor gar nicht allzu langer Zeit (2 Wochen) habe ich einen 250S Bj.66 gekauft. Der Wagen stand an auf einem privaten Grundstück, auf dem noch mehrere Autos zum Verkauf angeboten wurden. Der Verkäufer erzählte mir aber dieser Verkaufsplatz gehöre einem Bekannten. Ich habe das Auto dann gekauft und kurze Zeit später stellt sich heraus, dass der Unterboden gespachtelt ist und der Wagen einen Motorschaden hat. Es hat sich nun herausgestellt, dass der gute Mann ein Händler ist und alle Auto, die auf dem Platz standen, seine sind. Bei einem Telefonat mit dem Verkäufer hat meinte er nur: mein, von ihm gekauftes Auto, sei sein privates Auto gewesen und er würde es weder zurück nehmen und auch keine Garantie geben. Meine Frage
Kann ein Autohändler einfach sagen "Dieses Fahrzeug habe ich privat verkauft und übernehme keine Garantie"?
Gibt es in der Rechtssprechung schon Vergleichsfälle?
Vielen Dank für Eure Hilfe
michael