Geschrieben von Flossenpfleger am 10. Januar 2006 00:33:16:
Als Antwort auf: Re: Watt is tat ten ???? geschrieben von Paul am 09. Januar 2006 23:19:15:
... Geld sparen kann es trotzdem !
Hallo Jungs, ja es ist verboten ein solches Gerät betriebsbereit im FAhrzeug zu haben :
Laut Alexandra Brothan, Sprecherin des Verkehrsministeriums in Berlin, kann der Einsatz von Blitzerwarner teuer kommen: 75 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg - und schlimmstenfalls werden die Geräte beschlagnahmt.
Nach §23 Abs. 1b StVO ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen wurde vom Verordnungsgeber in der amtlichen Begründung ausdrücklich als ein Beispiel für ein Gerät genannt, das diesem Verbot unterliegt.
(Quelle :
www.gmx.net/de/themen/computer/hightech/ratgeber/514808.html
oder auch
www.gmx.net/sidbabhdcb.1098297352.10442....0005145561pjcAu.html
)
Außerdem ist die Praxis der privaten Radiosender die ihre Hörer im harten Konkurrenzkampf um Einschaltquoten beständig über die aktuell in der jeweiligen Region durchgeführten Tempokontrollen informieren auch nicht legal. Diese Praxis hat sich bundesweit etabliert und wird gemeinhin von der Polizei nur toleriert.
Aber Praktisch ist es trotzdem !
Raserfreien Gruß vom FLossenpfleger