Geschrieben von Robert_D
am 11. Januar 2006 16:33:47:
Als Antwort auf: Klasse! geschrieben von Michael B. am 10. Januar 2006 22:54:15:
Hallo!
>> Ich leg ne Liste auf den Beifahrersitz,ist juristisch kein Gerät.
Diese Diskussion um Gerät oder nicht Gerät kann man übrigens auch hervorragend
anders herum betreiben, um das gesamte Gesetz einschließlich Kommentaren ad absurdum zu führen!
Heißt es doch in einem Kommentar:
"Ausreichend ist, daß das Gerät aus Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist.
Ob das Gerät tatsächlich geeignet ist, vor den Radarkontrollen zu warnen, ist unbeachtlich" (Hervorhebung von mir.)
Wenn man das einmal GANZ genau nehmen will, dann kann man sich genausogut z.B. einen batteriebetriebenen Dosenöffner nehmen, diesen mit geweihtem Wasser besprenkeln und mit esoterischen Beistandskristallen bekleben, und dann auf die Hutablage legen.
Wenn man dann bei einer Polizeikontrolle HEFTIGST darauf besteht, daß man ABSOLUT FELSENFEST davon überzeugt sei, daß sich dieses Gerät bei Annäherung an eine Radarfalle von selbst einschalte und so vor der Falle warnt, dann dürfte den uniformierten Freunden und Helfern nichts anderes übrigbleiben, als das betreffende Gerät zu beschlagnahmen und eine OWI-Anzeige zu fertigen ...
Aber bei DER dann folgenden Gerichtsverhandlung würde ich ZUUU GERN dabei sein!
))
Ich finds auch zum Fürchten, was der Amtsschimmel immer wieder für Äpfel fallenläßt - ich glaube, wir werden bald an Gesetzen, Verordnungen, Kommentaren und Dienstanweisungen ersticken ...
Aber wie dem auch sei: schönen Tag noch!
Robert
*der natürlich NIEEEMALS eine Warnsoftware in seinem Navi installieren würde*