Geschrieben von Coup
am 26. September 2006 16:36:29:
Als Antwort auf: gerade gehört - heute ist Entscheidung zur Feinstaubregelung in Brüssel (o.T.) geschrieben von AB am 26. September 2006 09:42:56:
Brüssel/Straßburg, den 26 September 2006
Umwelt: Kommission hat Bedenken wegen Änderungsvorschlägen des EP zur Richtlinie über die Luftqualität
Die Europäische Kommission begrüßt die heutige Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung der Luftverschmutzung. Sie befürchtet jedoch, dass einige der in der ersten Lesung vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie über die Luftqualität wichtige Bestandteile des Kommissionsvorschlags aushöhlen könnten.
Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: "Ich freue mich, dass das Parlament unsere Strategie zur Verringerung der Luftverschmutzung befürwortet hat, und erkenne seinen erklärten Wunsch an, noch ehrgeizigere Schutzniveaus festzusetzen. Ich bin jedoch enttäuscht darüber, dass die Änderungsvorschläge zur Richtlinie über die Luftqualität in Widerspruch zu diesem Ziel stehen, indem sie die Vorschriften, die wir zu einigen Kernaspekten vorgeschlagen haben, abschwächen. Die Luftqualität verkürzt das Leben jedes EU-Bürgers um durchschnittlich acht Monate, so dass wir dieses Problem energisch angehen müssen. "
In der von der Kommission im September 2005 angenommenen thematischen Strategie zur Luftqualität (IP/05/1170) werden für den Zeitraum bis 2020 ehrgeizige, kosteneffiziente Ziele zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der Luftqualität gesetzt.
Als eine der Hauptmaßnahmen wird diese Strategie durch einen Richtlinienvorschlag über die Luftqualität ergänzt.[1] Hierdurch würden die geltenden EU-Vorschriften zur Luftqualität vereinfacht und ab 2010 ein Grenzwert für die Konzentration Feinstaub (den so genannten PM2.5). in der Luft eingeführt. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die Exposition des Menschen gegenüber PM 2,5 zwischen 2010 und 2020 um 20 % verringern.
Feinstaub ist eine der Ursachen für den Tod von EU-weit 350 000 Menschen jährlich. Zusammen mit Staub aus größeren Partikeln (den so genannten PM10), die bereits Rechtsvorschriften unterliegen, zählt Feinstaub zu den gefährlichsten Schadstoffen für die menschliche Gesundheit.
Nach dem Vorschlag der Kommission würden die für etwa ein Dutzend Schadstoffe bereits bestehenden Grenzwerte für die Luftqualität durch die Richtlinie nicht geändert, die Mitgliedstaaten erhielten jedoch mehr Spielraum in Gebieten, in denen Probleme bei der Einhaltung auftreten. So würden etwa natürliche Schadstoffquellen bei der Überprüfung der Einhaltung berücksichtigt und unter bestimmten, strengen Bedingungen die bestehenden Fristen um bis zu fünf Jahre (bis Ende 2009) verlängert.
Insbesondere zwei Änderungsvorschläge des Parlaments erscheinen der Kommission bedenklich:
* die Verlängerung der zusätzlich eingeräumten Frist zur Einhaltung der Grenzwerte für PM10 über das von der Kommission vorgeschlagene Datum des 1. Januar 2010 hinaus;
* die Aufweichung der bestehenden Vorschrift, indem der Tagesgrenzwert für die Konzentration von PM10 bis zu 55 Tage pro Jahr (anstelle der derzeit 35 Tage) überschritten werden kann.
Gleichzeitig hat das Parlament dafür gestimmt, den Grenzwert für PM10 im Jahr 2010 von 40 μg auf 30 μg pro m3 zu senken.
Hierzu erklärte Kommissar Dimas: “Wir erkennen an, dass mehr Zeit erforderlich ist, aber jede Verlängerung der Fristen muss streng begrenzt sein, weil sie zur Folge hat, dass die Menschen über einen längeren Zeitraum zu hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt sind und damit vermeidbare Gesundheitsrisiken eingehen. Wir können den Vorschlag des Parlaments, die Fristen um mehr als fünf Jahre zu verlängern, nicht akzeptieren. Außerdem hätte die Aufweichung des Tagesgrenzwerts für PM10 zur Folge, dass diejenigen, deren Gesundheit bereits am stärksten durch schlechte Luft gefährdet ist, erheblich mehr Tage im Jahr einer höheren Schadstoffkonzentration ausgesetzt sind, auch wenn die Jahresgrenzwerte gesenkt würden. Auch dies ist nicht hinnehmbar."