Geschrieben von jof am 02. November 2006 22:04:08:
Als Antwort auf: Re: und nochmal, hier Vertragstext geschrieben von MCC am 02. November 2006 20:47:07:
Zitat: "Deswegen habe ich ja dann angerufen, um herauszufinden, ob es ein Bastlerfahrzeug ist, oder ob es dem Verkäufer nur um die rechtliche Absicherung geht."
In meinen Augen klingt das nicht vernünftig. Ich interpretiere Deinen Satz so, daß Du mit "Rechtlicher Absicherung" meinst, daß der Verkäufer nicht zu seinen Worten bzw. zum Verkaufsgegenstand steht, und falls Du "Dein Recht" gelten machen möchtest (nämlich Dein Recht auf zugesicherte Eigenschaften) genau diese Chance vertan hast. Wie kann ein vernünftiger Käufer da zustimmen?!
Ein seriöser Händler verkauft zu seriösen Bedingungen. Dann stehen Mängel und zugesicherte Eigenschaften im Kaufvertrag. Und es werden nicht alle Teile vorweg als "defekt" erklärt. Und wenn er sagt, der Motor ist einwandfrei, dann soll er das auch in den Kaufvertrag aufnehmen.
Meine Meinung.
Aber das wolltest Du ja eigentlich nicht hören, deshalb noch mal was zur Sache:
Daß der Verkäufer Dich anscheinend getäuscht hat bzw. Du enttäuscht bist, hat sich ja schon sehr früh gezeigt. Es war wohl ein Fehler, weiter auf irgendwelche (telefonischen) Zugeständnisse zu hoffen. Das hat Dich nur Zeit gekostet (und ggf. hast Du wichtige Fristen versäumt).
Ich bin in bezug auf Recht und Gesetz kein Fachmann, aber ich weiß, daß bei einem Verkauf Händler an privat die Sachmängelhaftung (oder ist es die Gewährleistung?) nicht gänzlich ausgeschlossen werden darf, sondern nur auf 1 Jahr (?) verkürzt werden darf. Im ersten halben Jahr ist der Händler beweispflichtig, im zweiten halben Jahr Du (daß nämlich alle Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren). Aber auch nach einem Jahr (und dem Ende der Sachmängelhaftung) gibt es Möglichkeiten, den Händler in die Haftung zu nehmen (Stichwort arglistige Täuschung).
Auch darf ein Händler sich nicht generell aus der Haftung "stehlen" (also die Sachmängelhaftung zu umgehen), indem er "rollenden Schrott" verkauft oder "Fehler in allen Teilen" attestiert (hier gibt es Gerichtsurteile).
Vieles findest Du im Internet (gib mal die Stichworte "rollender Schrott" und "Sachmängelhaftung" gleichzeitig in die Suchmaschine ein), aber beachte, daß gerade im www jeder dem anderen nachplappert, z.B. bei ebay viele vom "neuen EU-Recht" sprechen (das es faktisch gar nicht gibt).
In Deinem Fall ist sicherlich eine juristisch einwandfreie Beratung hilfreich, und die bekommst Du kaum im Forum, sondern nur vom Anwalt. Der weiß auch, wie Du Dich juristisch korrekt verhalten mußt (z.B. schriftliche Mängelrüge, Fristsetzung, etc.) und kennt auch die Fristen hierfür.
Ich glaube, mit den beleidigenden Äußerungen aus Deinem Thread erreichst Du nichts (egal ob sie wahr oder falsch sind). Wenn Du Dich in Deinen Rechten verletzt fühlst, dann zieh' die Sache gerichtlich durch.
Nochmals meine Meinung!
Viel Erfolg, Gruß
jof
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